Unterbringung nach Betreuungsrecht
Definition
Die Unterbringung nach Betreuungsrecht ist eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung in einem Krankenhaus, einem Heim oder auch in einer Wohnung.
Hintergrund
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht nachkommen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Für die Unterbringung psychisch erkrankte Personen nach dem Betreuungsrecht in einer psychiatrischen Anstalt ist ein gesetzlicher Betreuer unerlässlich.
Voraussetzung
Es müssen folgende Voraussetzungen für die Unterbringung nach Betreuungsrecht gegeben sein.:
- Bei dem Betroffenen liegt eine psychiatrische Erkrankung vor, die zu einer Eigengefährdung aber nicht zu einer Fremdgefährdung führt.
- Ein ärztliches Attest über die Erfüllung o.g. Punkte und eine Einwilligung des gesetzlichen Betreuers (bzw. Amtsgericht) liegt vor.
Ziel
Behandlung der Grunderkrankung ohne Zwangsmedikation
Verlauf
- Antrag/ärztliches Zeugnis
- Einreichung des Antrags beim Amtsgericht
- 6 Wochen lang gültig
- Längere Dauer möglich mit Zustimmung der Beteiligten
Fachgebiete:
Psychiatrie
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