Heilbehandlung
Definition
Eine Heilbehandlung ist die ambulante oder stationäre Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Anspruch
Gem. § 27 SGB V haben die Versicherten Anspruch auf Krankenbehandlung und Heilbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zu den Leistungen einer Heilbehandlung gehört die ärztliche und zahnärztliche Behandlung (§ 28 SGB V), die kieferorthopädische Behandlung (§ 29 SGB V) sowie die künstliche Befruchtung (§ 27a SGB V).
Ambulante Behandlung
Zur ambulanten Heilbehandlung zählen: Ambulante ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Röntgendiagnosen und Strahlentherapien, außerdem Arzneien, Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
Krankenhausbehandlung
Bei stationärer Krankenhausbehandlung gehören die Unterbringung und Verpflegung, die Behandlung sowie die Krankenpflege dazu.
Im Bereich der Zähne gehören insbesondere die zahnmedizinischen Leistungen und Zahnersatz zum Leistungsspektrum.
um diese Funktion zu nutzen.