Hilfsmittel
Definition
Medizinische Hilfsmittel sind nach der Definition des SGB V Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.
Hintergrund
Hilfsmittel können einfache Gegenstände oder technische Produkte sein. Sie werden individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung abgegeben. Dazu gehören auch Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika zur inneren Anwendung in den Körper zu bringen (z.B. bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte).
Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehören zu den Hilfsmitteln:
- Sehhilfen,
- Hörhilfen,
- Körperersatzstücke (Prothesen),
- orthopädische Hilfsmittel,
- andere Hilfsmittel.
Zu den Hilfsmitteln zählen auch Zubehörteile, ohne die die Basisprodukte nicht verwendet werden können.