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Heilmittel

1. Definition

Ein Heilmittel ist ein Stoff, Gegenstand oder Behandlungsverfahren, von dem eine krankheitsmindernde bzw. gesundheitsfördernde Wirkung auf den Patienten ausgehen soll. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig als Synonym für Arzneimittel verwendet.

Im Sinne des deutschen Sozialrechts sind Heilmittel persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden dürfen - nicht jedoch Arzneimittel oder Medizinprodukte.

2. Geschichte

Die Begriffstrennung zwischen Arzneimittel und Heilmittel wurde in Deutschland 1914 mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) eingeführt. Dabei wurden unter Heilmitteln auch sächliche Mittel verstanden, die vorwiegend zur äußerlichen Behandlung einer Krankheit dienen (z.B. Orthesen). In der Folgezeit wurde der Begriff Heilmittel weiter eingeengt und eine Unterscheidung zwischen Heilmitteln und Hilfsmitteln getroffen.

3. Sozialrecht

Der Begriff Heilmittel im Sinne des SGB V wird durch die Heilmittel-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert. Demnach fallen unter Heilmittel folgende Maßnahmen:

Die o.a. Heilmittel dürfen nur von den entsprechenden Fachberufen (in Klammern) erbracht werden.

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Dr. Frank Antwerpes
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