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Reichsversicherungsordnung

Abkürzung: RVO

1. Definition

Die Reichsversicherungsordung ist ein im Jahr 1911 beschlossenes und zum 01. Januar 1914 in Kraft getretenes Gesetzeswerk, das die Beziehungen zwischen Arzt, Patient und Kranken-, Renten- sowie Sozialversicherung regelt. Daneben existieren Verordnungen, die sich mit der Gesundheitsvorsorge beschäftigen. Die RVO enthält in der ursprünglichen Form sechs Bücher mit insgesamt 1754 Paragraphen.

2. Hintergrund

Das am 11. Dezember 1975 eingeführte Sozialgesetzbuch hat mittlerweile große Teile der Reichsversicherungsordnung inkorporiert und damit ersetzt. 1988 wurden die Regelungen zur Kranken- und 1992 die Bestimmungen zur Rentenversicherung aus der RVO ausgekoppelt. Heute enthält die Reichsversicherungsordnung lediglich noch einige Paragraphen zu Schwangerschaft und Mutterschutz (§§ 200 ff).

Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Nils Nicolay
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09.04.2009, 18:00
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