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Mutterschutz

1. Definition

Der Mutterschutz ist ein im Mutterschutzgesetz und in der Mutterschutzrichtlinienverordnung festgelegtes Regelwerk, das die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert.

2. Hintergrund

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.

Das Mutterschutzgesetz definiert darüber hinaus Tätigkeiten, die wegen einer möglichen Gefährdung von Mutter und Kind von der Schwangeren nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Diese "Beschäftigungsverbote" schließen unter anderem ein:

  • Umgang mit ionisierenden Strahlen (z.B. Röntgenstrahlung)
  • Umgang mit biologischen Stoffen, von denen eine Infektionsgefahr ausgeht
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen (insbesondere kanzerogene, mutagene oder teratogene Substanzen)
  • Schwere körperliche Arbeiten (Heben und Tragen von Lasten über 10 kg)
  • Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
  • Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefährdung
  • Nachtdienst, Überstunden, Sonntagsarbeit

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21.07.2016, 13:27
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