Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Synonym: Amtsarzt
Definition
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen befasst sich mit der Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung sowie der Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die öffentliche Hygiene und die Verhütung von Krankheiten.
Nomenklatur
Früher wurde auch der Begriff "Amtsarzt" als Berufsbezeichung verwendet, weil es sich tatsächlich um Beamte handelte. Er ist heute eigentlich obsolet, wird aber noch umgangssprachlich verwendet.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der Weiterbildung im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen und endet mit der Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 18 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, davon
- 9 Monate an einem Gesundheitsamt
- 6 Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen, hiervon können
- 3 Monate durch einen Postgraduierten-Kurs in Public Health ersetzt werden
- 36 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, davon
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
Weiterbildungsinhalt
Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Verfahren, Normen und Standards der öffentlichen Gesundheitssicherung und der Gesundheitsverwaltung
- Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Gesundheitsberichterstattung
- der medizinischen Beratung von Einrichtungen, Institutionen und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung, Gesundheitssicherung und beim Gesundheitsschutz
- der Erstellung von amtlichen/amtsärztlichen Gutachten
- Umsetzung und Sicherstellung der bevölkerungsbezogenen rechtlichen und fachlichen Normen der Gesundheitssicherung und des Gesundheitsschutzes
- der Gewährleistung von Qualitätsmaßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und Verbesserung des Gesundheitsschutzniveaus
- hygienischem Qualitätsmanagement in Institutionen und öffentlichen Einrichtungen
- der Priorisierung, Initiierung, Koordination und Evaluation von Strategien und Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung, Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Bevölkerungsgruppen
- der Indikationsstellung, Initiierung, ggf. subsidiären Sicherstellung von Gesundheitshilfen und der ärztlichen Betreuung für Menschen und Bevölkerungsgruppen, deren ausreichende gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist
- der Beratung, Vorbeugung, dem Monitoring, der Surveillance und Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion übertragbarer Erkrankungen bei Einzelnen und in definierten Bevölkerungsgruppen
- der Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Analyse und gesundheitliche Bewertung gemeindebezogener Planungen
- Bewertung der gesundheitlichen Versorgung und des Gesundheitszustandes bestimmter Bevölkerungsgruppen
- Methodik von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Präventionsprogrammen sowie deren Umsetzung und Bewertung
- bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen
- Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und- gefahren
- hygienische Begehungen, Bewertungen und Gefährdungsanalysen
um diese Funktion zu nutzen.