Teilgemeinschaftspraxis
Synonym: ärztliche Teilberufsausübungsgemeinschaft
Definition
Als Teilgemeinschaftspraxis bezeichnet man einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten zum Zweck der gemeinsamen Ausübung ihrer Beruftstätigkeit - bezogen auf einen Teil ihrer ärztlichen Leistungen.
Davon abgegrenzt wird die Gemeinschaftspraxis.
Einteilung
- vertragsärztliche Teilgemeinschaftspraxis
- privatärztliche Teilgemeinschaftspraxis
Vertragsärztliche Teilgemeinschaftspraxis
Die vertragsärztliche Teilgemeinschaftspraxis wurde 2007 durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) eingeführt und wird dort als "vertragsärztliche Teilberufsausübungsgemeinschaft" bezeichnet. Bei ihr ist - im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis - die wirtschaftliche und organisatorische Gemeinschaft der teilnehmenden Ärzte auf ein ganz spezielles medizinisches Leistungsangebot beschränkt. Die abgerechneten ärztlichen Leistungen müssen von den Partnern der Teilgemeinschaftspraxis aber weiterhin selbst d.h. persönlich erbracht werden. Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt an andere Ärzte einer Teilgemeinschaftspraxis ist nicht zulässig.
Vertragsärztliche Teilgemeinschaftspraxen müssen vom zuständigen Zulassungsausschuss der KV genehmigt werden.
Privatärztliche Gemeinschaftspraxis
Privatärztliche Teilgemeinschaftspraxen unterliegen nicht der Regulierung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
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