Praxisgemeinschaft
Definition
Eine Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform von Vertragsärzten, bei der die teilnehmenden Ärzte ihre Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen ausüben. Sie bilden aber gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung keine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer Abrechnungsgemeinschaft. Dadurch unterscheidet sich die Praxisgemeinschaft von der Gemeinschaftspraxis.
Hintergrund
Bei einer Praxisgemeinschaft betreiben die teilnehmenden Ärzte lediglich ein "cost-sharing". Im Abrechnungsverhältnis zur zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung treten sie jedoch selbständig auf, d.h. jeder rechnet für sich ab.
Eine Praxisgemeinschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft).
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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