Abkürzung: AMG
Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Arzneimitteln, deren Herstellung und den Handel mit ihnen, sowie für die Überwachung ihrer Sicherheit (Pharmakovigilanz) . Darüber hinaus definiert es die Rahmenbedingungen für klinische Studien.
In §1 wird der Sinn des AMG folgendermaßen umschrieben: „Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel .... zu sorgen.“
Tags: Gesetz, Rechtsvorschrift
Fachgebiete: Arzneimittel, Klinische Forschung, Medizinrecht
Diese Seite wurde zuletzt am 25. Mai 2011 um 17:31 Uhr bearbeitet.
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