Zweigapotheke
Definition
Eine Zweigapotheke ist eine seltene Sonderform der Apotheke. Sie kann eröffnet werden, wenn in einer Region ein Versorgungsnotstand mit Arzneimitteln eintritt, weil sich keine Apotheke in der Nähe befindet. 2021 gab es in Deutschland 10 Zweigapotheken.[1]
Anforderungen
Die Anforderungen für Zweigapotheken sind im Apothekengesetz (ApoG) und in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt:[2][3]
- Die zuständige Behörde muss in einer Region einen Versorgungsnotstand feststellen.
- Die Behörde muss einem Apotheker eine Genehmigung erteilen, in dieser Gegend eine Zweigapotheke zu eröffnen (zusätzlich zu seiner Hauptapotheke). Anders als bei Filialapotheken darf ein Apotheker nur 1 Zweigapotheke betreiben. Die Genehmigung ist auf 5 Jahre begrenzt und kann anschließend erneut erteilt werden.
- Zweigapotheken müssen kein Labor haben und nicht die Mindestfläche von 110 m2 vorweisen. In allen anderen Punkten müssen sie den Anforderungen einer normalen Apotheke entsprechen.
- Zweigapotheken werden verwaltet, d.h. es wird kein eigener Apothekenleiter ernannt. Die Leitung übernimmt der Betreiber der Hauptapotheke.
Quellen
- ↑ ABDA: Die Apotheke - Zahlen Daten Fakten 2021, abgerufen am 05.02.2022
- ↑ Gesetze im Internet: Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG), abgerufen am 05.02.2022
- ↑ Gesetze im Internet: Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO), abgerufen am 05.02.2022
Fachgebiete:
Medizinrecht, Pharmazie
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