Arzneimittelpreisverordnung
Definition
Die Arzneimittelpreisverordnung, kurz AMPreisV, ist ein Gesetz, das den Apothekenverkaufspreis (AVK) von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln regelt.
Hintergrund
Durch die Einführung von gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreisen soll der Wettbewerb zwischen Apotheken im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel verhindert werden. Verschreibungspflichtige Medikamente sollen durch die Arzneimittelpreisverodnung in jeder Apotheke zu den gleichen Bedingungen erhältlich sein.
Die AMPreisV gilt nicht für apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. Hier darf jede Apotheke ihre Abgabepreise selbst festlegen.
Berechnung
Der Apothekenverkaufspreis (AVK) ergibt sich gemäß §3 AMPreisV aus:[1]
- Apothekeneinkaufspreis (AEK)
- 3 % Zuschlag
- 8,35 € Zuschlag
- 0,21 € Nacht- & Notdienstfonds
- 0,20 € für pharmazeutische Dienstleistungen
- 19 % Mehrwertsteuer (MwSt)
Er errrechnet sich dann wie folgt:
Der Zuschlag von 0,20 € soll pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke vergüten, die an sich kostenlos oder nicht rentabel sind (z.B. pharmazeutische Betreuung der Kunden).
Quellen
- ↑ Bundesministerium für Justiz - Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), abgerufen am 03.02.2022
Literatur
- ABDA - Preisbildung bei Arzneimitteln, abgerufen am 04.02.2022
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