logo Einloggen

Apothekengesetz

Synonym: Gesetz über das Apothekenwesen

1. Definition

Das Apothekengesetz ist ein deutsches Gesetz, das den Betrieb von Apotheken und das Apothekenwesen im Allgemeinen regelt. Es bildet die Grundlage für weitere Verordnungen. Das Apothekengesetz trat erstmals am 20. August 1960 in Kraft.

2. Gliederung

Das Apothekengesetz gliedert sich in fünf Abschnitte:

  • Die Erlaubnis (§1-13):
    • Ziel: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung (§1)
    • Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis: z.B. Approbation, Zuverlässigkeit, geeignete Räume (§2)
    • Vorschriften zur Leitung (persönlich und eigenverantwortlich, maximal eine Apotheke und drei Filialen, §7, §8)
    • Regelungen zu Verpachtung, Verwaltung und Zusatztätigkeiten wie Heimversorgung, Verblistern oder Arzneimittelversand (§9-13)
  • Beschreibung von Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken (§14-17):
  • Notdienstpauschale, Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei (§18-22)
  • Straf- und Bußgeldbestimmungen (§23-25)
  • Schluss- und Übergangsbestimmungen (§26-33)

3. Weblink

Stichworte: Apotheke, Gesetz

Empfehlung

Shop News Jobs CME Flexa Piccer
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.
A
A
A

Teilen Was zeigt hierher Versionsgeschichte Artikel erstellen Discord
Florian Flegler
Apotheker/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Miriam Dodegge
DocCheck Team
Dr. rer. nat. Fabienne Reh
DocCheck Team
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung
Letzter Edit:
14.01.2025, 09:43
170 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...