Apothekengesetz
Synonym: Gesetz über das Apothekenwesen
Definition
Das Apothekengesetz ist ein deutsches Gesetz, das den Betrieb von Apotheken und das Apothekenwesen im Allgemeinen regelt. Es bildet die Grundlage für weitere Verordnungen. Das Apothekengesetz trat erstmals am 20. August 1960 in Kraft.
Gliederung
Das Apothekengesetz gliedert sich in fünf Abschnitte:
- Die Erlaubnis (§1-13):
- Ziel: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung (§1)
- Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis: z.B. Approbation, Zuverlässigkeit, geeignete Räume (§2)
- Vorschriften zur Leitung (persönlich und eigenverantwortlich, maximal eine Apotheke und drei Filialen, §7, §8)
- Regelungen zu Verpachtung, Verwaltung und Zusatztätigkeiten wie Heimversorgung, Verblistern oder Arzneimittelversand (§9-13)
- Beschreibung von Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken (§14-17):
- Notdienstpauschale, Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei (§18-22)
- Straf- und Bußgeldbestimmungen (§23-25)
- Schluss- und Übergangsbestimmungen (§26-33)
Weblink
- Bundesministerium für Justiz - Gesetz über das Apothekenwesen
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