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Leistungserbringer

1. Definition

Leistungserbringer ist die gesundheitsökonomische Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die im deutschen Gesundheitssystem Leistungen für die Mitglieder der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) erbringen.

2. Hintergrund

Der Begriff Leistungserbringer wird durch das Sozialgesetzbuch V näher definiert. Die Spitzenverbände der GKV legen darüber hinaus in gemeinsamen Richtlinien die Rahmenbedingungen fest, unter denen Leistungserbringer tätig werden. Damit Versicherte Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip erhalten können, schließen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Leistungserbringern entsprechende Verträge.

Bei Leistungserbringern kann es sich um natürliche Personen (z.B. niedergelassene Ärzte), juristische Personen (z.B. GmbHs) oder Organisationen (Krankenhäuser) handeln. Alle Leistungserbringer benötigen ein Institutionskennzeichen (IK), damit sie die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

3. Berufsgruppen

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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07.05.2015, 15:51
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