Gesetzliche Krankenversicherung
Synonym: GKV
Definition
Die Gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist zur Zeit (2011) der größte Leistungsträger des deutschen Gesundheitssystems.
Grundprinzipien
Solidarprinzip
Das Grundprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidarprinzip. Jeder gesetzlich Versicherte leistet einen Beitrag zur GKV, der abhängig von seinem Einkommen ist. Die Leistungen werden beitragsunabhängig gewährt. Bezieher höherer Einkommen steuern auf der Einnahmeseite der Krankenversicherung also mehr bei als Geringverdiener.
Sachleistungsprinzip
Ein weiteres Grundprinzip ist das so genannte Sachleistungsprinzip. Der Versicherte erhält im Krankheitsfall von den Leistungserbringern Sachleistungen, ohne dass er direkte Zahlungen leistet. Die dem Versicherten zugänglichen Leistungen werden im Leistungskatalog der GKV geführt. Er ist in Deutschland sehr umfangreich, spiegelt aber nicht das komplette Spektrum innovativer Therapie- und Diagnoseverfahren wieder.
Bedarfsdeckungsprinzip
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf die Gewährung aller medizinisch notwendigen Leistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Versorgung mit diesen Leistungen für die Versicherten zu gewährleisten.