Oberarzt
Englisch: attending, assistant medical, senior physician u.a.
Definition
Der Begriff Oberarzt bzw. Oberärztin bezeichnet einen Arzt, der über dem Assistenzarzt, aber unter dem Chefarzt eingeordnet werden kann und stellt somit lediglich eine hierarchische Gliederung innerhalb eines Krankenhauses dar.
Allgemeines
Ein Oberarzt ist ein Facharzt in einem Krankenhaus, der vom Assistenzarzt auf einer Station zum Oberarzt befördert wurde und somit eine leitende Funktion übernimmt. In dieser Position ist er mit einem Abteilungsleiter gleichzusetzen. Voraussetzung für eine solche Beförderung ist insbesondere an Universitätskliniken eine Habilitation.
Aufgabenbereich
Der Oberarzt ist zuständig für eine oder mehrere Stationen und betreut zusammen mit den entsprechenden Stationsärzten bzw. Assistenzärzten vor allem im Rahmen von Oberarztvisiten die auf diesen Stationen aufgenommenen Patienten. Auch in Nachtdiensten und Wochenenddiensten kann der Oberarzt eingesetzt werden. Außerdem bildet er die unter seiner Leitung stehenden Assistenzärzte aus, indem er stets für Rückfragen bereit steht und die Tätigkeit der Assistenzärzte beobachtet und kontrolliert.
Abstufungen
Leitender Oberarzt
Eine weitere Abstufung ist die Ernennung zum "Leitenden Oberarzt". Dieser übernimmt in Abwesenheit des Chefarztes als sein Vertreter sämtliche Aufgaben und Leitungsfunktionen des Krankenhauses, die sonst nur dem Chefarzt zustehen.
Funktionsoberarzt
Unter dem Begriff "Funktionsoberarzt" versteht man meist einen Arzt bzw. eine Ärztin, die zwar die Funktion von Oberärzten ausübt, aber keine entsprechende Planstelle haben. Die Definition des Begriffs ist jedoch nicht einheitlich. Als Funktionsoberärzte werden auch Ärzte verstanden, die weitgehend selbstständig einen organisatorisch, personell und räumlich abgrenzbaren Arbeitsbereich leiten. Die Leitung einer Abteilung in eigener Verantwortung ist nach richterlicher Einschätzung für die gynäkologische Ambulanz der Abteilung für Gynäkologie einer Frauenklinik gegeben, dagegen nicht für die ein hämatologisches Speziallabor innerhalb der baulich begrenzten Labormedizin. Aus der Übertragung einer oberärztlichen Funktion im Sinne einer eigenständigen Führungsverantwortung resultiert ein rechtlich durchzusetzender Besoldungsspruch.[1]
Titularoberarzt
Im Unterschied zum Funktionsoberarzt ist der "Titularoberarzt" lediglich eine vom Chefarzt verliehene Bezeichnung ohne daraus abzuleitende arbeitsrechliche Ansprüche.
Quellen
- ↑ Müller, M.: Eingruppierung von Oberärzten: Häufiger Streitpunkt vor Gericht. Dtsch Arztebl 2014; 111(3): [2].
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