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Habilitation

von lateinisch: habilitare - befähigen

1. Definition

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Sie ist der klassische Weg, um eine Lehrerlaubnis ("venia legendi") an einer wissenschaftlichen Hochschule zu erhalten. Der Bewerber um eine Habilitation wird Habilitand genannt.

2. Hintergrund

Mit der Habilitation erbringt ein Wissenschaftler den Nachweis, dass er sein Fach in Forschung und Lehre kompetent vertreten kann. Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens wird die akademische Bezeichnung Privatdozent (PD) oder Doctor habilitatus (Dr. habil.) verliehen.

Seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes 2002 ist die Habilitation in Deutschland nicht mehr die einzige Voraussetzung, um Hochschullehrer zu werden. Auch der Weg über andere wissenschaftliche Leistungen ist möglich - z.B. durch eine herausragende Promotion (Juniorprofessor). In der Medizin dominiert jedoch nach wie vor der Weg über die Habilitation.

3. Voraussetzungen

Die Habilitation wird erst nach intensiver Beurteilung des Bewerbers durch eine Habilitationskommission erteilt. Voraussetzungen sind u.a.:

  • Abgeschlossene Promotion
  • Erstellung einer Habilitationsschrift
  • Vorhandensein eines Betreuers (Habilitationsvater bzw. Habilitationsmutter)
  • Wissenschaftlliche Veröffentlichungen, die das Können des Habilitanden nachweisen
  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre

Hinzu kommen formale Voraussetzungen, z.B. die persönliche "Unbescholtenheit" (Führungszeugnis).

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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19.08.2016, 16:34
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