Vertragsarzt
Synonym: Kassenarzt
Definition
Unter einem Vertragsarzt versteht man einen Arzt, der in Deutschland im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen bzw. ermächtigt ist.
Hintergrund
Als Vertragsarzt können in Deutschland nur Ärzte tätig werden, die eine Facharztbezeichnung tragen. Einzelheiten der Zulassung sind in der Zulassungsordnung für Vertragsärzte niedergelegt. Jeder Vertragsarzt wird durch die so genannte lebenslange Arztnummer (LANR) identifiziert.
Alle Vertragsärzte sind im Rahmen der Selbstverwaltung obligatorisch in regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert, die auch für die Zulassung und Honorierung der Kassenärzte verantwortlich sind.
Ein Vertragsarzt kann in unterschiedlichen Praxisformen tätig sein: Dazu zählen:
um diese Funktion zu nutzen.