Lebenslange Arztnummer
Synonym: LANR
Definition
Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die in Deutschland bundesweit an jeden Arzt vergeben wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.
Hintergrund
Die LANR gilt für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit ("lebenslang"), unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird unter anderem an folgende Ärzte vergeben:
- niedergelassene Vertragsärzte
- in Praxen oder MVZs angestellte Ärzte
- ermächtigte Ärzte
- Notärzte
Funktion
Über die LANR wird z.B. im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Erbringung personengebundener qualitätsgesicherter Leistungen gesteuert.
Weblinks
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung