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Arztfall

1. Definition

Als Arztfall bezeichnet man im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung alle Leistungen eines Versicherten, welche durch denselben Arzt bzw. Psychotherapeuten in demselben Kalendervierteljahr und unabhängig von der Betriebsstätte bzw. Nebenbetriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse erbracht werden.

Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
12.06.2008, 15:29
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Nutzung: BY-NC-SA
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