Approbationsordnung
von lateinisch: approbare - billigen, genehmigen
Definition
Die Approbationsordnungen bilden in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Apotheker, Tierarzt, Zahnarzt, sowie Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Hintergrund
Die Approbationsordnungen werden bundeseinheitlich festgelegt. Sie legen die Rahmenbedingungen für die Ausbildung für den jeweiligen Beruf fest. Dazu zählen unter anderem die Mindestdauer, der Ablauf und die Pflichtinhalte des Studiums, sowie weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte. Ferner definieren die Approbationsordnungen die Voraussetzungen für die staatlichen Prüfungen und führen weitere ggf. notwendige Bedingungen für die Erteilung der Approbation auf.
Einteilung
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppo)
- Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO)
- Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
- Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)