Psychologischer Psychotherapeut
Definition
Psychologischer Psychotherapeut, kurz PP, ist ein Medizinberuf, der sich mit der Durchführung von Psychotherapien beschäftigt.
Ausbildung
In Deutschland sind psychologische Psychotherapeuten Psychologen, die nach bestandenem Hochschulstudium der Psychologie eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens 5-jährige Teilzeitausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen haben. Sie erwerben mit dem Abschluss der Ausbildung eine Approbation, die sie zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapien berechtigt. Die gesamte Länge der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten beträgt mindestens 7,5 bis 8 Jahre, in der Praxis werden jedoch durchschnittlich 12 Jahre benötigt. Während der Psychotherapieausbildung führt der Auszubildende die Bezeichnung "Psychotherapeut in Ausbildung" (PiA).
Für die mindestens 3-jährige Ausbildung sind folgende psychotherapeutische Verfahren zugelassen:
- Psychoanalyse bzw. analytische Psychotherapie (AP)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
- Verhaltenstherapie (VT)
- Systemische Therapie (ST)
Die genauen Inhalte und der Umfang der Ausbildung basieren auf den Regelungen des PsychThG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Es sind gefordert:
- 600 Behandlungsstunden praktische Ausbildung mit mindestens 6 Patientenbehandlungen unter mindestens 150 Stunden Supervision
- 600 Stunden theoretische Ausbildung
- 1.800 Stunden praktische Tätigkeit, davon 1.200 an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
Die Ausbildung kann an universitären Einrichtungen oder an staatlich anerkannten privaten Ausbildungsinstituten absolviert werden. Die Ausbildungskosten werden vom Auszubildenden selbst getragen und liegen zwischen 12.000 und 40.000 Euro.
Ausbildungsreform 2020
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten wurde 2020 reformiert. Am 1.9.2020 trat das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) in Kraft, auf dem die vom 38. Deutschen Psychotherapeutentag beschlossene Musterweiterbildungsordnung aufsetzt. Die Reform umfasst weitreichende Änderungen und gleicht die Ausbildung der ärztlichen Facharztweiterbildung strukturell an. Wesentliche Änderung beinhalten u.a.
- den Erwerb der Approbation direkt nach Abschluss eines spezialisierten Masterstudiums und damit eine Änderung von einer Ausbildung zu einer Weiterbildung
- die Erhöhung der Mindestausbildungsdauer auf 5 Jahre (davon mindestens je 2 Jahre stationäre und ambulante Tätigkeit)
- Änderung der Bezeichnung von "Psychologischer Psychotherapeut" zu "Psychotherapeut" und nach Abschluss der Weiterbildung zu "Fachpsychotherapeut"
Es ist zu erwarten, dass frühestens 2022 die ersten Teilnehmer mit der reformierten Weiterbildung beginnen können und somit frühestens 2027 die ersten Fachpsychotherapeuten ihre Weiterbildung abgeschlossen haben werden.
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