Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
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Definition
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, kurz KJP, ist ein Medizinberuf, der durch Ärzte, Psychologen oder Pädagogen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche ausgeübt wird.
Hintergrund
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen bzw. Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In Einzelfällen kann die Behandlung einer vorher begonnenen Psychotherapie über das vollendete 21. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird in Deutschland durch eine entsprechende Approbationsordnung geregelt. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten können die Fachkunde der für diesen Altersbereich zugelassenen Richtlinienverfahren erwerben. Zu letzteren zählen Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Therapie.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist die Behandlung von psychisch oder psychosomatisch erkrankten Kindern und Jugendlichen.
Dabei werden (meist) die Beziehungspersonen des Kindes/ Jugendlichen begleitend unterstützt und ebenfalls psychologisch behandelt.
Weitere Aufgabengebiete sind die Hilfe bei familiären Konflikten, Sorgerechts- und Umgangsregelungen, Fremdunterbringungen und gerichtlichen Fragestellungen.