Staatsexamen
Synonyme: StEx, Stex, Examen, Examensprüfung
Definition
Das Staatsexamen - im Plural Staatsexamina - ist eine Prüfungsform, die in Deutschland im Verantwortungsbereich einer staatlichen Behörde liegt. Für die Durchführung verantwortlich ist meist das jeweilige Landesprüfungsamt (LPA). Der Prüfungsabnehmer "Staat" ist dabei jedoch nicht mit der eigentlichen Ausbildungsinstitution (z.B. der medizinischen Hochschule) gleichzusetzen.
Begriff
Das Wort Examen entstammt dem Lateinischen und steht für "Verhör" oder "Untersuchung". Gebräuchlich ist der Begriff Staatsexamen für eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule. Hierbei kann es sich um eine Zwischenprüfung (z.B. die Erste Ärztliche Prüfung (Physikum)) oder eine Endprüfung (z.B. die Zweite Ärztliche Prüfung) handeln. In der Regel besteht ein jeweiliger Abschluss aus einem schriftlich und mündlich-praktisch zu absolvierenden Teil.
Begriffe wie "staatlich examiniert/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in" oder "staatlich geprüfte/r (Betriebswirt/in)" weisen ebenfalls auf eine staatlich abgelegte Prüfung im Sinne eines Staatsexamens hin.
Hintergrund
Das Staatsexamen graduiert eine abgelegte Prüfung, die unter staatlicher Kontrolle durchgeführt wurde. Dies erfolgt z.B. aufgrund des öffentlichen Interesses an der qualitativen Sicherstellung bestimmter Ausbildungsgänge. In Deutschland betrifft dies die Berufsgruppen der Mediziner (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt), der Pflegefachkräfte, der Rechtswissenschaftler (Rechtsanwalt/Richter), der Pharmazeuten (Apotheker), der Lebensmittelchemiker, des Lehramtes (Lehrer), des höheren Forstdienstes sowie diverse wirtschaftliche Abschlussprüfungen.
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