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Landesprüfungsamt

Dr. No

Snonym: LPA

Definition

Die Landesprüfungsämter (kurz: LPAs) sind Landesbehörden, welche für die Anerkennung von Leistungen in Studiengängen zuständig sind, für die eine staatliche Prüfungsordnung gilt (z.B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie). Sie sorgen dafür, dass die staatlichen Prüfungen in verschiedenen Studiengängen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung durchgeführt werden.

In diesem Rahmen entscheiden sie auch über die Anerkennung von Praktika (z.B. Krankenpflegepraktikum, Famulatur, Praktisches Jahr), die vom Studenten im In- oder Ausland abgeleistet werden.

In einigen Bundesländern sind die LPAs auch für die Erteilung der Approbation zuständig.

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