Famulatur
von lateinisch: famulus - Gehilfe
Englisch: clinical traineeship
Definition
Die Famulatur ist ein Praktikum an Krankenhäusern oder Arztpraxen, das Medizinstudenten während ihres Studiums absolvieren müssen und zusätzlich über die Verpflichtung hinaus auch freiwillig absolvieren können.
Situation in Deutschland
In Deutschland sind für die Famulatur vier Monate vorgesehen, in denen der Student wichtige Praxiserfahrung sammelt. Die Famulatur ist durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschrieben und wird von den Landesprüfungsämtern anerkannt.
- Beginn ist nach bestandenem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Terminierung in der vorlesungsfreien Zeit, d.h. in den Semsterferien
- Gesamtdauer 4 Monate, davon mindestens 2 Monate in einem Krankenhaus, 1 Monat in der ambulanten Patientenversorgung, 1 Monat in hausärztlicher Versorgung
- Ableistung in mehreren Teilen möglich, Mindestdauer eines Famulaturteils je nach Bundesland 14 bis 30 Tage.
- In der Regel keine Vergütung der Arbeitsleistung
Situation in Österreich
In Österreich legt jede Universität individuell die Dauer und den Inhalt der Pflichtfamulatur fest. Eine Famulatur kann prinzipiell jeder Medizinstudent, jede Medizinstudentin, absolvieren, jedoch wird eine solche erst nach Bestehen einer von jeder Universität individuell festgelegten Prüfung, sowie nach dem Erreichen eines gewissen Studienfortschritts als Pflichtfamulatur anerkannt.
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion