von lateinisch: famulus - Gehilfe
Englisch: clinical traineeship
Die Famulatur ist ein Praktikum an Krankenhäusern oder Arztpraxen, das Medizinstudenten während ihres Studiums absolvieren müssen und zusätzlich über die Verpflichtung hinaus auch freiwillig absolvieren können.
In Deutschland sind für die Famulatur vier Monate vorgesehen, in denen der Student wichtige Praxiserfahrung sammelt. Die Famulatur ist durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschrieben und wird von den Landesprüfungsämtern anerkannt.
In Österreich legt jede Universität individuell die Dauer und den Inhalt der Pflichtfamulatur fest. Eine Famulatur kann prinzipiell jeder Medizinstudent, jede Medizinstudentin, absolvieren, jedoch wird eine solche erst nach Bestehen einer von jeder Universität individuell festgelegten Prüfung, sowie nach dem Erreichen eines gewissen Studienfortschritts als Pflichtfamulatur anerkannt.
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | Physikum | Klinischer Abschnitt Famulatur | Promotion | Praktisches Jahr | Hammerexamen | Approbation
Fachgebiete: Medizinstudium
Diese Seite wurde zuletzt am 26. November 2015 um 16:40 Uhr bearbeitet.
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