Wartezeit
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LoslegenSynonym: Wartesemester
Definition
Die Wartezeit bezeichnet die Zeit in Halbjahren (Semestern), die seit dem Abitur vergangen ist. Traditionell konnte sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genutzt werden, um trotz nicht ausreichender Abiturnote einen Studienplatz zu bekommen. Angerechnet wurden auch Zeiten des Wehr-/Zivildienstes, einer Berufsausbildung oder eines Auslandsaufenthalts. Abgezogen wurde hingegen die Zeit einer Immatrikulation an einer deutschen Hochschule.
Hintergrund
Für die Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie spielt die Wartezeit seit dem Wintersemester 2020/21 keine Rolle mehr. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Vergabepraxis wegen überlanger Wartezeiten als teilweise verfassungswidrig einstufte und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangte. Die Länder reagierten mit einem neuen Staatsvertrag, der die Wartezeitquote strich (in Bayern galt eine Übergangsfrist bis 2023).
Aktuelles Vergabeverfahren
Die Studienplätze werden heute (2026) nach folgenden Quoten vergeben:
- Abiturbestenquote (30 %): Vergabe allein nach Abiturnote, länderintern.
- Auswahlverfahren der Hochschulen – AdH (60 %): jede Hochschule legt eigene, zusätzlich zur Abiturnote herangezogene Kriterien fest, zum Beispiel Berufsausbildung, Freiwilligendienst oder Auswahlgespräche oder Abschneiden in Eignungstests wie HAM-Nat oder TMS
- Zusätzliche Eignungsquote – ZEQ (10 %): ersetzt die frühere Wartezeitquote; die Vergabe erfolgt hier nicht nach bundesweit einheitlichen, sondern nach hochschulindividuellen Kriterien – unabhängig von der Abiturnote.
Zusätzlich gibt es eine Vorabquote (bis zu 20 % zusätzlich) u.a. für Landarztquote, Härtefälle, Zweitstudienbewerber oder Bundeswehr-Sanitätsoffiziere.
Alternativen
Da Wartesemester nicht mehr zählen, wird die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn heute vor allem genutzt, um die Chancen in AdH und ZEQ zu verbessern – etwa durch:
- eine medizinnahe Berufsausbildung (z.B. Rettungssanitäter, MFA, Pflegefachkraft)
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- gute Ergebnisse in Eignungstests wie TMS oder HAM-Nat
- ehrenamtliches Engagement im medizinischen/sozialen Bereich
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion