Wartezeit
Synonym: Wartesemester
Definition
Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist es möglich, durch die Wartezeit trotz unzureichender Abiturnote einen Studienplatz zu bekommen. Die Wartezeit wird in Semestern, also Halbjahren, seit dem Schulabschluss gezählt. Damit die gewarteten Semester gezählt werden, muss man sich nicht ursprünglich für einen Studiengang beworben haben. Sie wird auch während des Zivildienstes, Berufsausbildungen oder Auslandsaufenthalten gezählt. Abgezogen wird die Zeit, in der man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion
Nutzung der Wartezeit
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie zum Beispiel Medizin oder Zahnmedizin, ist es möglich, die Wartezeit durch sinnvolle Tätigkeiten zu überbrücken. Viele entscheiden sich für eine Ausbildung im medizinischen Bereich. Früher war auch der Zivildienst eine Gelegenheit Erfahrungen im medizinischen Bereich zu sammeln und zwei Semester Wartezeit zu nutzen. Nach der Abschaffung der Wehrpflicht gibt es den Zivildienst zwar nicht mehr, dafür aber alternative Möglichkeiten, wie den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr.
Beispiele für medizinische Ausbildungsberufe
- Krankenschwester/-pfleger
- Physiotherapeut/in
- Operationstechnische/r Assistent/in(OTA)
- Chirurgisch technische/r Assitent/in (CTA)
- Medizintechnischer Assistent/in (MTA)
- Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in
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