Rettungssanitäter
Synonyme: RettSan, RS, Sani
Definition
Rettungssanitäter ist ein deutscher Medizinberuf, der von Personen ausgeübt wird, die für den Rettungsdienst ausgebildet sind. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwerverletzter oder erkrankter Personen erlernt. Rettungssanitäter sind die Verantwortlichen auf dem Krankentransportwagen und die Fahrer bzw. medizinischen Assistenten des Notfallsanitäters auf dem Rettungswagen. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Besuchen des Grundlagenblocks kombiniert mit einem Rettungswachenpraktikum die Berufsbezeichnung Rettungshelfer zu führen.
Geschichte
Von 1977 an bis zur Einführung des Berufs Rettungsassistent im Jahr 1989 war Rettungssanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.
Ausbildung
Rechtsgrundlage der Ausbildung
Grundlage für die Ausbildung von Rettungssanitätern war für lange Zeit der Beschluss über die "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst", der vom Bund-Länder-Ausschuss "Rettungswesen" am 20. September 1977 gefasst wurde.[1]
Am 16./17. September 2008 wurden neue, rechtlich nicht bindende Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitätern veröffentlicht. Im Februar 2019 wurde schließlich eine Empfehlung zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern bekannt gegeben. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für eine bundesweit einheitliche theoretische und praktische Rettungssanitäterausbildung. Die genaue Regelung der Ausbildung unterliegt dem jeweiligen Landesrecht.[1]
Länder mit eigenen Ausbildungsverordnungen sind Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Bremen und Sachsen verweisen auf die Empfehlungen von 2008. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin und Thüringen haben bisher (2022) noch keine Verordnungen erlassen, orientieren sich jedoch an den Empfehlungen des Ausschusses.[1]
Ausbildungsbereiche
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt 520 Stunden. Je nachdem, ob die Empfehlungen aus dem Jahr 2008 oder 2019 umgesetzt werden, ergeben sich unterschiedliche Verteilungen auf die jeweiligen Ausbildungsbereiche. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen orientieren sich bei der Stundenverteilung bereits an den Empfehlungen von 2019.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Bereiche auf (Stundenanzahl nach Empfehlungen der Jahre 2008/2019):[1]
Theoretische Grundlagen (160/240 Stunden)
Die Rettungsdienstschule vermittelt den Teilnehmern u.a.:
- Basiswissen über Anatomie und Physiologie des Menschen
- Spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie, etc.) sowie die relevanten Erkrankungen des jeweiligen Fachs
- Grundkenntnisse über Recht und Organisation des Rettungsdienstes sowie Rettungstechniken
Der Kurs dauert in Vollzeit zwischen 3 und 4 Wochen, kann jedoch auch berufsbegleitend am Wochenende absolviert werden. Seit 2019 wurde der theoretische Teil um 80 Stunden erweitert. Diese werden meist erst nach den Praktika gemeinsam mit der Abschlusswoche absolviert.
Klinikpraktikum (160/80 Stunden)
Das Klinikpraktikum wird auf der Intensivstation oder in der Anästhesie abgeleistet, teilweise auch in der Notaufnahme. Dabei sollen dem Teilnehmer Krankheitsbilder in der Praxis nahegebracht werden. Fähigkeiten wie Patientenbeobachtung und Maßnahmendokumentation, sowie das Legen von i.v.-Zugängen, das Richten von Infusionen, die Assistenz bei der Intubation und das eigenständige Durchführen von einfachen pflegerischen Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Anforderungen.
Rettungswachenpraktikum (160/160 Stunden)
Auf einer Lehrrettungswache sammelt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin in dieser Zeit als dritte Person auf dem Krankentransport- oder Rettungswagen erste Erfahrungen im Rettungsdienst. Mehr als die Hälfte der Stunden sollten auf dem Rettungswagen abgeleistet werden.
Abschlusswoche (40/40 Stunden)
In der erneut auf der Rettungsdienstschule stattfindenden Abschlusswoche absolvieren die Teilnehmer eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung, die jeweils bestanden werden muss. Wie die Prüfungen im Einzelnen aussehen, entscheidet jede Schule eigenständig.
Abgrenzung zum Notfallsanitäter
Notfallsanitäter bzw. Rettungsassistenten (bis 2013) haben in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als Rettungssanitäter. Rettungssanitäter absolvieren den oben beschriebenen 520-stündigen Lehrgang, der keine staatlich anerkannte Berufsausbildung darstellt. Für die staatlich anerkannte Ausbildung zum Notfallsanitäter ist eine Ausbildungsdauer von drei Jahren erforderlich.
Notfallsanitäter dürfen innerhalb rechtlicher Vorgaben einige invasive Maßnahmen ausüben, während dies Rettungssanitätern nach Paragraf 34 StGB nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstands erlaubt ist.
Quelle
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