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Lehrrettungswache

1. Definition

Eine Lehrrettungswache ist ein Standort, an dem angehende Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter den praktischen Teil ihrer rettungsdienstlichen Ausbildung absolvieren.

2. Anforderungen

Lehrrettungswachen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen, um als Ausbildungsstelle anerkannt zu werden:

  • Das Einsatzaufkommen sollte mindestens 800 Notfalleinsätze pro Jahr betragen.
  • Eine ärztliche Aufsichtsperson muss bestimmt sein.
  • Ein hauptamtlicher Notfallsanitäter mit der Zusatzqualifikation Praxisanleiter muss bestimmt sein.
  • Die Wache muss Standort für mindestens einen Rettungswagen nach DIN 75 080 sein.

Da die Anforderungen an eine Lehrrettungswache in Ländergesetzen geregelt ist, können zusätzlich noch weitere Anforderungen gestellt werden. So ist es in einigen Bundesländern Pflicht, dass die Wache zusätzlich Notarztstandort ist.

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Johannes Müller
Notfallsanitäter/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Jan Gehrig
Rettungssanitäter/in
Dr. rer. nat. Janica Nolte
DocCheck Team
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Letzter Edit:
08.11.2022, 18:19
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