Rettungshelfer
Definition
Rettungshelfer, kurz RH, ist eine bundesweit nicht einheitliche definierte Qualifikationsbezeichnung für Personal im Krankentransport oder Rettungsdienst.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2015 dürfen keine neu ausgebildeten Rettungshelfer auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Für Dienstältere gilt jedoch ein Bestandschutz.
Dementsprechend werden Rettungshelfer meist im qualifizierten Krankentransport eingesetzt, wo sie den Rettungssanitäter unterstützen. Aufgrund der kurzen Ausbildungszeit richtet sich die Ausbildung hauptsächlich an Bundesfreiwilligendienstler (BFD) oder Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist bundesweit nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern umfasst die Ausbildung einen 160-stündigen Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung, ein 80-stündiges Praktikum in einem Krankenhaus und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum. Die theoretische Ausbildung findet dabei in Anlehnung an den Lernzielkatalog der Rettungssanitäterausbildung statt.
In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz ist die Ausbildung nicht nach diesem System organisiert. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungshelfer ermöglicht die Weiterbildung zum Rettungssanitäter. Des Weiteren gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum Rettungshelfer-NRW, welche auch nur hier anerkannt ist. Sie beinhaltet 80 Theoriestunden, gefolgt von einer staatlichen Prüfung und einem 80-stündigem Rettungswachenpraktikum. Der RH-NRW kann als Fahrer eines Krankentransportwagens eingesetzt werden.
um diese Funktion zu nutzen.