Rettungshelfer
Definition
Rettungshelfer, kurz RH, ist eine bundesweit nicht einheitlich definierte Qualifikationsbezeichnung für medizinisches Personal im Rettungsdienst. Rettungshelfer unterstützen höher qualifiziertes Personal (z.B. Rettungssanitäter) beim Krankentransport und bei Notfalleinsätzen.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2015 dürfen neu ausgebildete Rettungshelfer nicht mehr auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Für Dienstältere gilt jedoch ein Bestandschutz.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist bundesweit nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern umfasst die Ausbildung einen 160-stündigen Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung, ein 80-stündiges Praktikum in einem Krankenhaus und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Lernzielkatalog der Rettungssanitäterausbildung.
In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz ist die Ausbildung nicht nach diesem System organisiert. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungshelfer ermöglicht die Weiterbildung zum Rettungssanitäter. Des Weiteren gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum Rettungshelfer-NRW, die auch nur dort anerkannt wird. Sie umfasst 80 Theoriestunden, eine anschließende staatliche Prüfung und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum. Der RH-NRW kann als Fahrer eines Krankentransportwagens eingesetzt werden.
Aufgrund der kurzen Ausbildungszeit richtet sich die Ausbildung zum RH vor allem an Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Aufgaben
Rettungshelfer übernehmen unterstützende Tätigkeiten bei Notfalleinsätzen und sind als Fahrer im Krankentransport tätig.