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Rettungswagen

Synonym: Rettungsfahrzeug, Sanka, RTW
Englisch: ambulance

1. Definition

Der Rettungswagen, kurz RTW, ist ein Krankenkraftwagen und wird primär für die Notfallrettung eingesetzt. Er wird oft umgangssprachlich fälschlicherweise als "Krankenwagen" bezeichnet. Je nach Notfallmeldung, die auf der Leitstelle eingeht, schickt der Leitstellendisponent die Besatzung des Rettungswagens mit oder ohne Sondersignal/Wegerechten und mit oder ohne gleichzeitige Alarmierung eines Notarztes zum Einsatzort.

2. Funkkennung

Abhängig vom Bundesland, ist dem Rettungswagen in den meisten Bundesländern im deutschen BOS-Funk die Kennung X/83/X zugewiesen. Ehrenamtlich besetzte Fahrzeuge haben teilweise die Kennung X/23/X. In Bayern sind die RTW unter 71er Nummern bekannt (z.B. RK "Standort" 71.1).

Mit der Einführung des Digitalfunkes wurde in NRW die OPTA (operativ taktische Adresse) eingeführt. Hier ist geregelt, dass Fahrzeuge im Klartext "RTW" gesprochen werden.

3. Besatzung

Seit Ende 2023 ist der Rettungswagen auf der Transportführer- bzw. Beifahrerposition mit einem Notfallsanitäter (3-jährige Berufsausbildung) zu besetzen. Zuvor waren im Rahmen einer Übergangsregelung auch Rettungsassistenten (2-jährige Berufsausbildung) zugelassen.[1] In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, ist diese Übergangsregelung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bis 2026 verlängert worden.

Das zweite Besatzungsmitglied ist je nach Bundesland und je nach örtlichen Gegebenheiten ein weiterer Notfallsanitäter, ein Rettungsassistent, ein Rettungssanitäter, ein Rettungshelfer oder in manchen Bundesländern eine "geeignete Person". Am Notfallort muss der Rettungsassistent oder Notfallsanitäter den Patienten für den Transport stabilisieren und die Entscheidung treffen, ob für die Versorgung und den sicheren Transport des Patienten zusätzlich ein Notarzt nachgefordert werden muss, oder ob der Transport auch ohne Arztbegleitung durchführbar ist.

4. Ausstattung

Der Rettungswagen verfügt im Vergleich zum Krankentransportwagen über mindestens einen Notfallsanitäter an Bord, weitaus mehr medizinisch-technische Hilfsmittel, zahlreiche Notfallmedikamente und mehr Platz zum Versorgen eines Patienten. Die Ausstattung richtet sich in Deutschland nach der EN 1789 Typ C. Beispielhaft hier einige Ausstattungsbestandteile:

4.1. Medizinisch-technische Hilfsmittel (Auszug)

5. Innenraum

6. Unterschied zu anderen Rettungsmitteln

Der RTW wird zum Notarztwagen (NAW), sobald ein Notarzt an Bord ist. Wenn das Rettungsmittel standardmäßig als NAW ausrückt, spricht man vom "Kompaktsystem". Kommt der Notarzt hingegen separat mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Rettungswagen (RTW), dann spricht man vom "Rendezvous-System".

Ein besonders für Intensiv-Verlegungen ausgestattetes Fahrzeug wird als Intensivtransportwagen (ITW) bezeichnet. Es unterscheidet sich vom RTW durch mehr intensivmedizinisch relevante Ausstattung sowie die doppelte Vorhaltung einer Beatmungseinheit. Ein Krankentransportwagen (KTW) ist in der Regel kleiner, wird primär für nicht akut bedrohte Patienten eingesetzt, hat weniger Ausstattung und meistens keinen Notfallsanitäter an Bord.

7. Österreich

7.1. Lenkberechtigung

In Österreich müssen Fahrer eines Rettunswagen neben dem Führerschein verschiedene Bedingungen erfüllen, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen: Je nach Bundesland variieren die Voraussetzungen, so dass z.B. in Vorarlberg (Österreich) Zivildiener in den ersten Monaten die Ausbildung zum "Sicherer Einsatzfahrer (SEF)" abschließen können, um einen KTW lenken zu dürfen. Nach bestehen dieser Prüfung (theoretischer und praktischer Teil) und zweijähriger aktiver Mitgliedschaft als Rettungssanitäter darf eine "Weiterbildung" (10 "Leerfahrten" oder 120 km Fahrdistanz mit Sondersignal) absolviert werden, um als Lenker eines Einsatzfahrzeuges berechtigt zu werden.

7.2. Besatzung

Je nachdem welches Rettungsfahrzeug vorliegt, benötigt dieses unterschiedlich qualifiziertes Fachpersonal. In einem RTW beispielsweise müssen Lenker und Beifahrer mindestens die Ausbildung zum Rettungssanitäter (Österreich) vorweisen können, wohingegen die Besatzung im NEF einen höheren Ausbildungsstand besitzen muss (mind. Notfallsanitäter, ausgenommen Notarzt).

In Österreich müssen i.d.R. mindestens zwei fertig ausgebildete Fachpersonen im Rettungsfahrzeug vertreten sein. Ausgenommen sind Sonderfahrten wie "bezahlte Behindertentransporte", die keine sanitätsmaßnamlichen Anforderungen beanspruchen, jedoch von einer Rettungsorganisation ausgeführt werden: Hier kann auch ein einzelner "eingeschulter" Fahrzeuglenker (mind. 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs) diese Sondertransporte abarbeiten (z.B. Ausflug eines Pflegeheims mit Rollstuhlpatienten).

8. Weblinks

9. Quellen

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