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Wegerecht

Johannes Müller
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Arzt | Ärztin
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Johannes Müller, Dr. Frank Antwerpes + 3

Definition

Als Wegerecht beschreibt man umgangssprachlich die Rechte, die Einsatzfahrzeuge gemäß § 38 StVO besitzen. Durch gleichzeitiges Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn wird anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass sie "freie Bahn" zu schaffen haben. Die Kombination aus Blaulicht und Tonfolge wird auch als Sondersignal bezeichnet.

Fachgebiete: Gesundheitswesen
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