Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften, stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Heime garantieren eine umfassende Versorgung und professionelle Pflege aller Altersgruppen.
Pflegeheime können kommunal und auch überregional betrieben werden. Der Trend geht in der Marktwirtschaft eindeutig in Richtung privater Pflegeanbieter. Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt, diese ist in den meisten Bundesländern eine kommunale Behörde. Die rechtlichen Bedingungen regelt das SGB XI. Die Finanzierung eines Aufenthaltes im Pflegeheim durch die Pflegekasse erfolgt nur teilweise. Auch eine komplette Eigenfinanzierung von Pflegeplätzen ist möglich.
Es gibt verschieden spezialisierte Pflegeheime:
Tags: Pflege
Fachgebiete: Krankenpflege
Diese Seite wurde zuletzt am 20. April 2013 um 14:03 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.