Pflegeheim
Definition
Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften, stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Heime garantieren eine umfassende Versorgung und professionelle Pflege aller Altersgruppen.
Organisation
Pflegeheime können kommunal und auch überregional betrieben werden. Der Trend geht in der Marktwirtschaft eindeutig in Richtung privater Pflegeanbieter. Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt, diese ist in den meisten Bundesländern eine kommunale Behörde. Die rechtlichen Bedingungen regelt das SGB XI. Die Finanzierung eines Aufenthaltes im Pflegeheim durch die Pflegekasse erfolgt nur teilweise. Auch eine komplette Eigenfinanzierung von Pflegeplätzen ist möglich.
Spezialisierungen
Es gibt verschieden spezialisierte Pflegeheime:
- Altenpflegeheime
- Behindertenpflegeheime, oft als binnendifferenzierter Bereich in Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung:
- Pflegeheime für chronisch psychisch Kranke, für Patienten mit apallischem Syndrom und mit Beatmungsplätzen für Langzeitbeatmungspatienten.
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Literatur
- Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, 2004. 280 Seiten. (auch z. T. online)
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