Praxisanleiter
Definition
Praxisanleiter ist die Bezeichnung für examiniertes medizinisches Personal, das eine berufliche Weiterbildung absolviert hat. Die Weiterbildung befähigt zur praktischen Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen.
Hintergrund
Praxisanleiter sind eine entscheidendes Bindeglied zwischen Praxis und Theorie. Sie erwerben im Zuge der Weiterbildung u.a. spezifische pädagogische Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeiter in ihre Aufgabenbereiche einweisen können.
Gesetzliche Regelungen
Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) schreibt vor, dass die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege für die Zulassung zum Examen innerhalb ihrer dreijährigen Ausbildung mind. 250 Stunden praktische Anleitungen von einem ausgebildeten Praxisanleiter benötigen. Praxisanleiter sind zudem Zweitprüfer bei der praktischen Examensprüfung.
Um die Aufgaben der Praxisanleitung auszuführen, sollte eine angemessene Freistellung erfolgen.
Die Weiterbildung muss 300 Stunden umfassen, um laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV, §4, Abs. 3) die geforderte Qualifikation der Praxisanleitenden zu erfüllen.
Zielgruppen
Die Weiterbildung richtet sich an examiniertes Personal verschiedener Berufsgruppen:
Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildungsinhalte umfassen im Allgemeinen z.B.:
- Pädagogische und didaktische Grundlagen
- Lernberatung
- Pflegewissenschaftliche Grundlagen
- Stressbewältigungstechniken
- Qualitätssicherung
- juristische Aspekte
- Lern- und Arbeitstechniken
- Kommunikation
- Rhetorik
- Präsentationstechniken
... für Pflegefachkräfte
Nachfolgend sind beispielhaft die detaillierten Weiterbildungsinhalte für Pflegefachkräfte aufgeführt.
Pflegespezifische und rechtliche Grundlagen
- Pflegetheorien und Pflegemodelle
- Pflegeprozesse und Pflegeplanung
- Pflegedokumentation und Pflegestandards
- Gesetzliche Bestimmungen der Pflegeausbildung
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
Personenbezogenes Handlungsfeld
- Sozialpsychologische Grundlagen
- Rollenverständnis und -konflikte in der Praxisanleitung
- Arbeitsbedingungen und -belastung im Pflegeberuf
- Anwendung von Methoden zum Schutz der eigenen Arbeitskraft
- Praxisreflexion und Supervision
- Beurteilungsgespräche
- Gesprächsführung in der Gruppe und in Anleitungssituationen
- Kritik- und Konfliktgespräche
Institutionsbezogenes Handlungsfeld
- Normative Grundlagen der institutionellen Handlungsfelder
- Organisation des Pflegedienstes in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Normative Grundlagen der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen
- Ziele der Ausbildung
- Betriebliche Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Aufgaben des Praxisanleiters
- Rechtliche Grundlagen für die praktische Ausbildung
Pädagogische und didaktisch-methodische Grundlagen
- Pädagogische Grundlagen
- Lernmodelle und Lerntheorien
- Lernprozesse, Formulierung von Lernzielen
- Lernen und Lehren im berufspraktischen Feld der Pflege
- Planung, Organisation, Durchführung und Beurteilung von Anleitungsprozessen
- Leistungsbewertung und Beurteilung
- Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Berufsfeldbezogenes Handlungsfeld
- Praktische Umsetzungsmöglichkeiten theoretisch erworbenen Wissens
- Gruppenarbeiten und Übungen
- Praxisberatung
Quellen
- RBK - Berufspädagogische Weiterbildung – Praxisanleitung in den Gesundheitsberufen (DKG), abgerufen am 27.10.2022
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