Anästhesietechnischer Assistent
Definition
Das Berufsbild des anästhesietechnischen Assistenten, kurz ATA, ist dem Tätigkeitsfeld der Anästhesiepflege zuzuordnen. Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung werden pflegerische Aufgaben im OP-Bereich und dem Aufwachraum durchgeführt. ATA betreuen Patienten und assistieren vor, während und nach Anästhesieverfahren dem Anästhesisten.
Ausbildung
Die Ausbildung zum ATA erfolgt in Vollzeit über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Inhalte und Prüfung werden durch eine Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt. Das Berufsbild ist seit dem 1. Januar 2022 staatlich anerkannt.
Im Vergleich zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie ist die Ausbildung zum ATA kürzer. Der klassische Ausbildungsweg umfasst die dreijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger sowie eine sich anschließende zweijährige Fachweiterbildung für die Anästhesie und die Intensivmedizin. ATA sind nach ihrer Ausbildung ebenfalls in der Anästhesiepflege, der Notfallaufnahme oder der Endoskopie einsetzbar, während die Stationspflege oder Intensivpflege nicht vorgesehen.
Die Ausbildung gliedert sich in 2.100 Stunden theoretischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die Struktur ähnelt dem Berufsbild des operationstechnischen Assistenten (OTA), an das die Ausbildung angelehnt ist.
Einsatzgebiete
- Anästhesiepflege in Kliniken oder ambulanten Versorgungszentren
- Notfallaufnahme
- Schmerzambulanz
- Endoskopie
- Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA)
um diese Funktion zu nutzen.