Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
Definition
Die Berufsbezeichnung Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie tragen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die in der Intensiv- oder der Anästhesiepflege arbeiten und eine in der Regel zweijährige Fachweiterbildung abgeschlossen haben.
Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Fachgesundheitspfleger (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpfleger richtet sich in Deutschland an Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die nach einer dreijährigen Ausbildung zum bzw. zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und einer Berufserfahrung von zwei Jahren (Zeitraum nach Abschluss der Berufsausbildung), eine zweijährige Weiterbildung im Fachgebiet Intensivmedizin, Intensivpflege und Anästhesie absolvieren wollen und die entsprechenden Abschlussprüfungen ablegen.
Die Bezeichnung "Fachpflegekraft" ist identisch mit der veralteten Nomenklatur Fachkrankenschwester bzw. Fachkrankenpfleger.
Einsatzgebiete
- Intensivstationen
- Intermediate Care Stationen
- Aufwachraum
- Anästhesie
- Ambulante Intensivpflege (Beatmungspatienten).
- Chest-Pain-Unit (Brustschmerzeinheit)
Tätigkeiten/Mitarbeit
- DGF-Fachkrankenpflegestandard [1]
- Pflegeleistungen auf der Intensivstation [2]
- Absaugen [3]
- Wechseln einer Trachealkanüle [4]
- Parenterale Ernährung
- Zentralvenenkatheter
- Hämofiltration
- Beatmung
um diese Funktion zu nutzen.