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Narkoseausleitung

Englisch: anesthesia emergence

1. Definition

Zur Narkoseausleitung gehören alle Maßnahmen, die zur Aufhebung der Narkose und zur Wiederherstellung zuvor ausgeschalteter Körperfunktionen (z.B. Bewusstsein, Muskeltonus, Spontanatmung und Schutzreflexe) führen.

2. Hintergrund

Im Rahmen der Narkoseausleitung erfolgt auch die Extubation. Hierfür ist es erforderlich, dass die Wirkungen von Narkotika, Opioidanalgetika und Muskelrelaxantien hinreichend abgeklungen sind, sodass eine suffiziente Spontanatmung und Schutzreflexe bestehen.

3. Vorgehen

3.1. Beendigung der Opioid- und Muskelrelaxantiengabe

Um einen Überhang von länger wirksamen Opioiden und Muskelrelaxantien zu vermeiden, muss die letzte Gabe dieser Mittel ausreichend lange vor dem Ende der Operation erfolgen. Hierfür sind anästhesiologische Erfahrung und Kommunikation zwischen Anästhesie- und Operationsteam notwendig. Zur Beurteilung der Opioidwirkung ist die Pupillenweite geeignet, hierbei lässt sich ein Opioidüberhang anhand enger Pupillen erkennen. Eine verbleibende Relaxation kann mithilfe der Relaxometrie bestimmt werden. Im Bedarfsfall können Opioide und nicht depolarisierende Muskelrelaxantien auch antagonisiert werden, dies ist allerdings mit Nebenwirkungen behaftet und wird daher nicht standardmäßig angewendet.

3.2. Beendigung der Narkotikazufuhr

Oft wird schon während der Hautnaht die Zufuhr von volatilen bzw. intravenösen Narkotika eingestellt. Je länger die Narkose anhält und je stärker die Gewebe des Körpers mit dem Narkotikum gesättigt sind, desto früher kann deren Zufuhr beendet werden. Die Umverteilung und Abatmung von Inhalationsanästhetika kann durch einen hohen Frischgasfluss beschleunigt werden.

Wenn die Wirkung der Narkosemittel aufhört, tritt nach einer kurzen Zeit die Spontanatmung ein. Dies ist forcierbar, indem man das Atemminutenvolumen reduziert, sodass durch steigenden Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut ein Atemanreiz entsteht. Dabei ist das Risiko einer Hyperkapnie mit folgender CO2-Narkose zu berücksichtigen.

3.3. Beendigung der Beatmung

Sobald Atemarbeit erkennbar ist, kann probeweise die Beatmung eingestellt werden. Bei suffizienter Spontanatmung (Atemzugvolumen von 5 ml/kgKG, etwa 10 Atemzüge/Minute beim Erwachsenen), wenn ggf. das Exzitationsstadium durchlaufen ist, ist eine Extubation in der Regel weitgehend gefahrlos möglich. Zuvor sollte der Mundraum durch Absaugen von Speichel befreit werden. Um ein reflektorisches tiefes Einatmen und damit eine mögliche Aspiration bei der Extubation zu vermeiden, kann die Lunge kurz vor dem Entblocken des Cuffs mit einem kräftigen Stoß aus dem Beatmungsbeutel gebläht werden.

Nach der Extubation sollte weiterhin Sauerstoff aus der lose vor das Gesicht gehaltenen Beatmungsmaske verabreicht und der Patient zum tiefen Durchatmen aufgefordert werden. Wenn der Patient ansprechbar ist und die Sauerstoffsättigung unter Raumluft stabil bleibt, ist eine Verlegung in den Aufwachraum möglich.

4. Literatur

  • Striebel H, Hrsg. Anästhesie Intensivmedizin Notfallmedizin. 10., aktualisierte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2020.
  • Larsen et al., Anästhesie, 12. aktualisierte Auflage, München, Urban & Fischer, 2022
Stichworte: Narkose
Fachgebiete: Anästhesiologie

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21.03.2024, 08:54
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