3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Synonyme: M3, 3. Staatsexamen Medizin
Definition
Der 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, kurz M3, ist das letzte Staatsexamen im Medizinstudium. Mit dem erfolgreichen Bestehen kann die Approbation zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit beantragt werden. Es wird nach dem Praktischen Jahr (PJ) absolviert und kann nur angetreten werden, wenn sowohl der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) als auch der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) bestanden wurde. Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil am Patientenbett und einem mündlichen Teil.
Termine und Dauer
Die Prüfung wird zweimal im Jahr abgehalten – im Frühjahr (April-Juli) und im Herbst (Oktober-Dezember). Anmeldefristen sind in der Regel, abhängig vom jeweiligen Prüfungsamt, der 10. Januar und der 10. Juni. Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen à 45 bis 60 min statt.
Voraussetzungen
Um sich als Medizinstudent zum 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- erfolgreicher Abschluss des 1. und 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Nachweis über Absolvierung aller Pflichttertiale im Praktischen Jahr
Inhalte
Im 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zum eigenverantwortlichen und fallbezogenen Arbeiten am Patienten fähig ist und die theoretischen, im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann. Die Prüfung umfasst vier Teilgebiete: Innere Medizin, Chirurgie, das Wahlfach des geprüften Studenten sowie ein zugelostes Fachgebiet.
Die Schwerpunkte liegen hierbei auf:
Ablauf
Die mündlich-praktische Prüfung wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen à 45 bis 60 min durchgeführt. Die Aufteilung ist wie folgt:
- Tag 1: Praktische Prüfung am Patientenbett mit Fallvorstellung
- Tag 2: Mündliche Prüfung mit Fragen zu den jeweiligen Fachbereichen
Bewertung
Das Ergebnis über die Prüfungsleistung wird in der Regel direkt am Ende des zweiten Prüfungstages mitgeteilt. Über ein erfolgreiches Bestehen sowie die Note entscheidet dabei das Prüfungskomitee, bestehend aus vier Spezialisten der jeweiligen Fachrichtungen.
Im Anschluss wird eine Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung ermittelt. Hierbei werden die drei Noten des 1., 2. und 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung summiert und durch drei geteilt.
Wiederholung
Der 3. Abschnitt kann wie andere staatliche Prüfungen im Medizinstudium zwei Mal wiederholt werden. Bei einem Nichtbestehen kann vom Prüfer zudem eine Wiederholung des Ganzen oder Teilen des Praktischen Jahres angeordnet werden. Aufgrund der hohen Bestehensquote kommt dies jedoch nur in seltenen Fällen vor.
Weblinks
- Approbationsordnung für Mediziner, abgerufen am 02.06.2022
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