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Medizinstudium

(Weitergeleitet von Medizinstudent)

Synonym: Studium der Medizin
Englisch: medical education

1. Definition

Das Medizinstudium ist eine Hochschulausbildung im Fach Humanmedizin, die eine Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Mediziner ist.

Ein Student im Fach Humanmedizin heißt Medizinstudent oder lateinisch "studiosus medicinae", abgekürzt stud. med. Im klinischen Abschnitt des Studiums lautet die Bezeichnung "candidatus medicinae" abgekürzt cand. med.

siehe auch: Zahnmedizinstudium, Tiermedizinstudium

2. Studienplatzvergabe

Voraussetzung für den Zugang zum Medizinstudium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss. Jedes Semester bewerben sich weitaus mehr Bewerber für ein Medizinstudium als es freie Studienplätze gibt. Es gibt daher verschiedene Auswahlkriterien, nach denen die Plätze vergeben werden.
Die Auswahlkriterien zur Studienplatzvergabe sind in einem Staatsvertrag der Bundesländer und den Hochschulgesetzen der Bundesländer festgeschrieben. Für die Vergabe der Studienplätze ist die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (früher ZVS) zuständig.

Auswahlkriterien sind

3. Unterteilung

Das Medizinstudium ist in Deutschland bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Es gibt jedoch an vielen Universitäten spezielle Modellstudiengänge, die sich vom Regelstudiengang unterscheiden.

Medizinische Fakultäten in Deutschland
Aachen | Berlin | Bochum | Bonn | Dresden | Düsseldorf | Duisburg-Essen | Erlangen-Nürnberg | Frankfurt | Freiburg | Gießen | Göttingen | Greifswald | Halle-Wittenberg | Hamburg | Hannover | Heidelberg | Homburg | Jena | Kiel | Köln | Leipzig | Lübeck | Magdeburg | Mainz | Mannheim | Marburg | München | Münster | Regensburg | Rostock | Tübingen | Ulm | Witten-Herdecke | Würzburg

Das Studium gliedert sich grob in drei Abschnitte:

Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester bzw. 6 Jahre.

Medizinische Fakultäten in Österreich
Graz | Innsbruck | KremsLinzSalzburg | Wien
Medizinische Fakultäten in der Schweiz
Basel | Bern | FribourgGenfLausanne | Neuenburg | Zürich

4. Vorklinischer Studienabschnitt

Die ersten 4 Semester des Medizinstudiums werden als "Vorklinischer Studienabschnitt" bezeichnet, in dem die Grundfächer Anatomie, Biochemie, Physiologie und Psychologie sowie die sogenannten kleinen Fächer Biologie, Physik und Chemie erlernt werden sollen und entsprechende Leistungsnachweise zur Erlangung der Scheine erbracht werden müssen.

Darüber hinaus muss in diesem Studienabschnitt während der vorlesungsfreien Zeit ein Krankenpflegepraktikum von 3 Monaten absolviert werden.

Der vorklinische Studienabschnitt endet mit dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, welcher nach alter Approbationsordnung auch als "ärztliche Vorprüfung" oder Physikum bezeichnet wurde. Es handelt sich dabei um eine zentrale Prüfung mit einem zweitägigen schriftlichen Teil mit 320 Multiple-Choice-Fragen und eine Mündlich-Praktische Prüfung der Hauptfächer Anatomie, Biochemie und Physiologie im Kolloquium. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK1) definiert.

5. Klinischer Studienabschnitt

Nach Bestehen des 1. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung tritt der Student in den klinischen Abschnitt des Studiums ein, wo die klinischen Fächer Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Chirurgie, sowie Querschnittsfächer wie Epidemiologie,Hygiene, Geschichte der Medizin oder Psychosomatik theoretisch und praktisch unterrichtet werden und wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt werden sollen. Zur Vorbereitung auf praktische Tätigkeiten steht, meist zu Beginn des 5. Semesters, der Untersuchungskurs (U-Kurs) an.

In dieser Zeit sind vier Monate Famulatur abzuleisten.

6. Praktisches Jahr

Im sogenannten PJ tritt der Student in den Alltag des ärztlichen Berufes ein und beginnt unter Anleitung, eigene Diagnosen zu finden und Therapievorschläge zu entwickeln.

Siehe auch: Praktisches Jahr

Am Ende des Praktischen Jahres steht nach dem derzeitigen Stand der neuen Approbationsordnung der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, welcher im Allgemeinen auch als "Hammerexamen" bezeichnet wird und eine dreitägige schriftliche Prüfung und eine zweitägige mündliche Prüfung vorsieht. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK2) definiert.

Nach bestehen dieses 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hat der Student sein Staatsexamen erreicht und schließt damit sein Studium ab. Folgend kann er seine Approbation beantragen sowie sich zum Beispiel um eine Stelle als Assistenzarzt bewerben.

7. Weblinks

Stichworte: Medizin, Studium

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