Auswahlverfahren der Hochschulen
Synonym: AdH
Definition
Das Auswahlverfahren der Hochschulen ist Teil des Zulassungsverfahrens für das Medizinstudium. Jede Universität hat dabei ihre eigenen Auswahlkriterien.
Oft sind hier Ausbildungen im Medizinischen Bereich von Vorteil (Bsp.: Altenpfleger/in, Arzthelfer/in, Krankenpfleger/in, Rettungsassistenten/in, Ergotheraopeuten/in, Hebamme, Logopäden/in, Masseur/in, Med.-techn. Assistenten/in, u.v.m.). An manchen Hochschulen wird ein Motivationsschreiben verlangt. Für die jeweiligen Voraussetzungen zur Bewerbung und Kriterien der jeweiligen Hochschule sollten die jeweiligen Internetseiten konsultiert werden.
Hintergrund
Die Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben. Nach NC und Wartezeitquote werden allerdings nur jeweils 20% der Bewerber ausgewählt. Die Hochschulen selbst haben seit dem WS 2005/2006 die Möglichkeit, durch das Auswahlverfahren der Hochschulen 60% ihrer Studenten nach eigenen Kriterien zu selektieren. Die Verwaltung der Anträge verbleibt bei der Stiftung für Hochschulzulassung.