Stiftung für Hochschulzulassung
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LoslegenDefinition
Die Stiftung für Hochschulzulassung, kurz SfH, ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie koordiniert das zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und unterstützt Hochschulen bei der Durchführung ihrer Zulassungsverfahren. Für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin vergibt sie die Studienplätze für das erste Fachsemester im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens.
Geschichte
Die SfH hat im Mai 2010 die Aufgaben der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, damals eine Anstalt des öffentlichen Rechts, jetzt eine Stiftung) übernommen.
Bewerbung
Die Bewerbung kann bei hochschulstart.de online über das Bewerbungssystem „AntOn“ ausgefüllt und abgeschickt werden. Die notwendigen Unterlagen in beglaubigter Kopie kann man später bis zur jeweiligen Nachreichfrist zuschicken.
Auswahlverfahren
Die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert das zentrale Vergabeverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Die eigentliche Auswahl erfolgt nach den von den Ländern und Hochschulen festgelegten Quoten und Kriterien.
Auswahl nach Abiturbesten
Ein Teil der Studienplätze wird über die Abiturbestenquote vergeben. Maßgeblich ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Die Rangbildung erfolgt länderbezogen, um Unterschiede zwischen den Abiturnoten der Bundesländer auszugleichen.
Zusätzliche Eignungsquote
Ein weiterer Teil der Studienplätze wird über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. In dieser Quote darf die Abiturdurchschnittsnote nicht berücksichtigt werden. Stattdessen fließen studienbezogene Eignungskriterien ein, beispielsweise Ergebnisse des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS), eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung.
Auswahlverfahren der Hochschulen
Den größten Teil der Studienplätze vergeben die Hochschulen im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Dabei legen sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigene Auswahlkriterien fest. Berücksichtigt werden unter anderem die Abiturdurchschnittsnote, Ergebnisse des TMS oder anderer fachspezifischer Eignungstests sowie einschlägige Berufsausbildungen oder berufspraktische Tätigkeiten. Die genaue Gewichtung dieser Kriterien unterscheidet sich zwischen den Hochschulen.
Die Bewerbung erfolgt zentral über Hochschulstart. Die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert das Vergabeverfahren und leitet die Bewerbungen entsprechend den Auswahlkriterien an die Hochschulen weiter. Die Zulassungsentscheidung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie den Auswahlordnungen der einzelnen Hochschulen.
Ausschlussfristen
Für eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung bestehen bestimmte Ausschlussfristen. Man muss seine Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Termin unbedingt eingereicht haben. Auch bei einem Tag Verspätung wird die Bewerbung für den aktuellen Bewerbungstermin nicht mehr berücksichtigt. Für neue Abiturienten und alte Abiturienten gibt es unterschiedliche Fristen, die man daher auf jeden Fall im Auge behalten sollte.
Hochschulstart.de
Informationen zu den Fristen, dem Bewerbungsverfahren, den Bedingungen der Hochschulen für das AdH und die Bewerbungsunterlagen findet man im Internet unter hochschulstart.de. Hierüber läuft auch die Online-Bewerbung ab. Hochschulstart.de ersetzt die ehemalige ZVS-online und ist für die Bewerbung für einen Medizinstudienplatz unabdingbar.