Stiftung für Hochschulzulassung
Definition
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist an der Vergabe von Studienplätzen in Deutschland beteiligt. Die SfH ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe einerseits den Universitäten, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, bei der Durchführung der Zulassungsverfahren zu unterstützen und andererseits bei den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, "Studienplätze für das erste Fachsemester [...] in Auswahlverfahren zu vergeben". Die SfH hat im Mai 2010 die Aufgaben der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, damals eine Anstalt des öffentlichen Rechts, jetzt eine Stiftung) übernommen. Möchte man einen sich für ein Medizinstudium bewerben, führt kein Weg an der SfH vorbei.
Bewerbung bei der SfH
Die Bewerbung kann bei hochschulstart.de online über das Bewerbungssystem „AntOn“ ausgefüllt und abgeschickt werden. Die notwendigen Unterlagen in beglaubigter Kopie kann man später bis zur jeweiligen Nachreichfrist zuschicken.
Die verschiedenen Auswahlverfahren
Auwahlverfahren nach Abiturbesten
An jeder verfügbaren Uni werden 20% der Plätze nach der Abiturbestenquote durch die SfH vergeben. Mit dieser Methode sollen alle Super-Abiturienten mit Durchschnittsnoten um die 1,0 belohnt werden. Als Abiturient mit dem Erstwunsch für Studienort X, wird man anhand der Durchschnittsnote mit allen anderen Bewerbern verglichen. Dabei werden Abiturienten zunächst nach Bundesländern getrennt und dann bei gleichem Studienortswunsch direkt miteinander verglichen. Wenn man also einen „sehr guten“ 1er Schnitt hat, sollte man bei diesem Auswahlverfahren am besten NUR (s)eine Wunsch-Uni angeben. Es kann nämlich passieren, dass man im „Abiturbesten-Verfahren“ dort nicht genommen wird, aber im Hochschulverfahren locker einen Platz bekommen würde. Ansonsten bekommt man möglicherweise trotz Spitzenabitur nur Rang 2 oder 3 auf seiner Liste. Und wenn man erstmal einen Platz von der SfH zugeteilt bekommen hat, gibt es kein Zurück!
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion
Auswahlverfahren nach Wartezeit
Weitere 20 % der Studienplätze werden an die Studenten mit der längsten Wartezeit, d.h. mit den meisten Wartesemestern, vergeben. Die Abiturnote spielt jedoch immer noch eine Rolle. Wenn zwei Bewerber jeweils gleich viele Semester gewartet haben und nur ein Studienplatz verfügbar ist, erhält der Bewerber mit der besseren Abiturnote den Zuschlag. Dabei wird zunächst nach der Wartezeit entschieden, wer für einen Studienplatz ausgewählt wird und im nächsten Schritt nach den Ortspräferenzen des Bewerbers die beste Möglichkeit zugewiesen.
Auswahlverfahren der Hochschulen
Nach dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden 60 % der Studienplätze vergeben. Die Hochschulen können in diesem Verfahren ihre eigenen Auswahlkriterien festlegen. Beispielsweise kann Universität X als Vorbedingung für die Teilnahme am Auswahlverfahren verlangen, dass der Studienort erste Präferenz des Studenten ist und die Abiturnote unter 2,3 liegt.
Hochschulen können auch bestimmte Bewerber bevorzugen, zum Beispiel solche, die bereits eine Berufsausbildung in der Krankenpflege oder als MTA haben oder aber solche, die bestimmte Leistungskurse im Abitur gewählt haben.
Außerdem werden an einigen Unis Auswahlgespräche oder die Ergebnisse des Tests für medizinische Studiengänge in die Auswahl mit einbezogen.
Die SfH leitet die Bewerbung an alle möglichen Hochschulen weiter, sofern die Basis-Auswahlkriterien der Hochschule erfüllt werden.
Es bringt also zum Beispiel nichts, eine Uni an Platz drei seiner Präferenzen-Liste anzugeben, wenn diese Uni als Auswahlkriterium die erste Präferenz verlangt, da dort die Bewerbung dann gar nicht erst ankommt. Später kann die Reihenfolge der Präferenzen noch mal geändert werden, damit man am Ende bestenfalls bei der Wunsch-Uni genommen wird.
Ausschlussfristen
Für eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung bestehen bestimmte Ausschlussfristen. Man muss seine Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Termin unbedingt eingereicht haben. Auch bei einem Tag Verspätung wird die Bewerbung für den aktuellen Bewerbungstermin nicht mehr berücksichtigt. Für neue Abiturienten und alte Abiturienten gibt es unterschiedliche Fristen, die man daher auf jeden Fall im Auge behalten sollte.
Hochschulstart.de
Informationen zu den Fristen, dem Bewerbungsverfahren, den Bedingungen der Hochschulen für das AdH und die Bewerbungsunterlagen findet man im Internet unter hochschulstart.de. Hierüber läuft auch die Online-Bewerbung ab. Hochschulstart.de ersetzt die ehemalige ZVS-online und ist für die Bewerbung für einen Medizinstudienplatz unabdingbar.
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