Zusätzliche Eignungsquote
Synonym: ZEQ
Definition
Die Zusätzliche Eignungsquote, kurz ZEQ, ist eine der drei Haupt-Auswahlkriterien für die Vergabe der Studienplätze für Medizin.
Hintergrund
Die Zulassung für den Studiengang Humanmedizin erfolgt auf der Basis eines Quotenmodells mit folgenden drei Auswahlquoten:
- Abiturbestenquote
- Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
Von allen Studienplätzen werden in Deutschland von der Stiftung für Hochschulzulassung 30% über die Abiturbestenquote verteilt, 60% über die Auswahlverfahren der Hochschulen und 10% über die Zusätzliche Eignungsquote.
2020 wurde der Zugang zum Humanmedizinstudium verändert. Die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) ersetzt nun die bisher bekannte Wartezeitquote. Bis einschließlich des Wintersemester 2021/2022 gibt es eine Übergangsregelung für diejenigen, die Wartezeit gesammelt haben.
Prinzip
Bei der Zusätzlichen Eignungsquote handelt es sich um ein schulnotenunabhängiges Auswahlverfahren. Das bedeutet, dass die Hochschulzugangsberechtigung für diese Quote nicht herangezogen wird.
Der Zusätzlichen Eignungsquote liegt ein Punktemodell zugrunde. Es werden insgesamt maximal 100 erreichbare Punkte von den Universitäten vergeben. Anhand der erreichten Punkte werden die Bewerber/-innen in eine Reihenfolge gebracht, die als Grundlage zur Vergabe der Studienplätze gilt.
Für folgende Kriterien können die Universitäten Punkte verteilen:
- Wartezeit (nur als Übergangsregelung bis zum Sommersemester 2022)
- Studierfähigkeitstests
- Anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung
- Anerkannte Berufstätigkeit (Mindestdauer von 12 Monaten)
- Anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich
- Anerkannter Preis in einem bildungsbezogenen Wettbewerb
Die Universitäten legen individuell fest, welche Kriterien verwendet werden und wie viele Punkte sie dafür vergeben. Eine genaue Auflistung der universitätsspezifischen Gewichtung verschiedener Kriterien und Informationen darüber, welche Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten, Dienste und Preise anerkannt werden, finden sich auf der Internetseite Hochschulstart.
Wartezeitübergangsregelung
Bis zum Sommersemester 2022 wird die Wartezeit bei der Zusätzlichen Eignungsquote berücksichtigt. Wartezeit wird weiterhin in Semestern berechnet und wird automatisch nach Hochschulabschluss gesammelt. Es zählt nicht die Zeit, in der an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studiert wird, auch nicht in Teilzeit oder im Fernstudium.
Für die Übergangsregelung gilt folgende Regel:
- Im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 erhielten Studierende pro Wartesemester drei Punkte pro Wartesemester, maximal jedoch 45 Punkte.
- Im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/2022 werden pro Wartesemester zwei Punkte verteilt. Dementsprechend werden maximal 30 Punkte für Wartezeit angerechnet.
Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.
Quellen
- Hochschulstart: Das Informations- und Bewerbungsportal. Bewerbung zum Studium in Deutschland.
- Hochschulstart: Details zum Quotenmodell.
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