Synonym: Morbilli
Englisch: measles
Die Masern sind eine typische meldepflichtige Infektionskrankheit des Kindesalters (Kinderkrankheiten). Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst, die Infektion erfolgt durch Tröpfcheninfektion.
Im ICD10 werden Masern unter dem Code B05 geführt. Man unterscheidet
Masernviren sind hoch kontagiös. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt- oder durch Tröpfcheninfektion. Auch eine aerogene Übertragung der Viren ist möglich. Die Ansteckungsgefahr besteht drei bis fünf Tage vor und bis zu vier Tagen nach Auftreten des Exanthems.
Das Masernvirus dringt schon nach kurzer Exposition über die Epithelzellen der Schleimhaut der Atemwege oder seltener über die Konjunktiven in den Körper ein. Die Vermehrung der Viren erfolgt in den regionalen Lymphknoten, von wo sie sich über die Blutbahn im retikulohistiozytären System ausbreiten. Die Replikationsphase führt zu einer vorübergehenden Lymphopenie. Die T-Zell-vermittelte Immunantwort ist somit stark abgeschwächt.
Der Verlauf einer Infektion gliedert sich in die ca. 10 Tage lange Inkubationszeit, gefolgt von Prodromalstadium und exanthematischem Stadium. Komplikationen können die generell gute Prognose der Erkrankung verschlechtern. Die Übertragung der Masern ist vom 5. Tag der Inkubationszeit bis zum 4. Tag nach Beginn des Exanthems möglich.
Das drei Tage dauernde Prodromalstadium ist durch Fieber, Konjunktivitis mit Lichtscheu, Bronchitis und Rhinitis gekennzeichnet. Auf der Wangenschleimhaut findet sich als pathognomonisches Zeichen der Masern ein Enanthem, die sogenannten Koplik-Flecken, die sich meist gegenüber der Molaren befinden und mit dem Spatel nicht abwaschbar sind. Als weiteres Symptom gilt die Himbeerzunge.
Das exanthematische Stadium beginnt nach kurzem Abfall der Temperatur mit einem zweiten Anstieg des Fiebers. Charakteristisch ist ein dunkelrotes, makulopapulöses Exanthem. Die einzelnen Exanthemherde konfluieren zu größeren Herden. Das Exanthem tritt typischerweise zuerst hinter den Ohren auf und breitet sich dann über das Gesicht auf Oberkörper und Extremitäten aus.
Das Exanthem blasst nach ca. 5-6 Tagen ab und verschwindet unter leichter Schuppenbildung der Haut. Im schlimmsten Fall können dann Hämorrhagien an den Extremitäten auftreten, die auch als "schwarze Masern" bezeichnet werden.
Das Masernvirus kann bei schweren Verläufen eine Pneumonie, subglottische Laryngitis (Pseudokrupp), Bronchiolitis, Myokarditis und Enzephalitis (Masernenzephalitis) hervorrufen. Bei der akuten, postinfektiösen Masernenzephalitis handelt es sich um eine Autoimmunreaktion, bei der spezifische T-Lymphozyten im ZNS nachweisbar sind. Davon abzugrenzen ist die akute, progressive Form. Eine sehr seltene, jedoch sehr schwerwiegende Komplikation ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die 1 mal auf 1.000.000 Erkrankungen auftritt.
Von den genannten Komplikationen sind die durch bakterielle Superinfektion hervorgerufenen Komplikationen zu unterscheiden. Die häufigsten bakteriell ausgelösten Komplikationen sind die Mittelohrentzündung (Masernotitis) und die Bronchopneumonie.
Bakterielle Superinfektionen verschlechtern die Prognose erkrankter Kinder insbesondere in Entwicklungsländern.
Scharlach | Masern | Röteln | |
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Beginn | Hohes Fieber, Halsentzündung (Angina tonsillaris) | Hohes Fieber, starker Husten, ev. Halsentzündung | Mäßiges Fieber, leichtes Krankheitsbild |
Exanthem | Feinfleckiger Ausschlag von unten nach oben (Mund-Kinn-Dreieck frei) | Grobfleckiger konfluierender Ausschlag von oben nach unten (Beginn retroaurikulär) | Nur schwaches nichtkonfluierendes Exanthem an Hals/Brust |
Besonderes | Himbeerzunge | Koplik-Wangenfleck | Starke nuchale Lymphknotenschwellung |
Die Therapie der Masern ist symptomatisch und umfasst die Linderung der Symptome und die frühzeitige Erkennung und Behandlung von krankheitsbedingten Komplikationen. Basismaßnahmen sind Bettruhe und Schonung.
Durch eine Masernimpfung wird die Erkrankung verhindert und ein Auftreten von teilweise fatalen Komplikationen vermieden. In Deutschland wurde deshalb im Juli 2019 vom Bundestag eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen.
Vor der Impfung waren zweijährliche Masernepidemien typisch. Seitdem die Impfung breitflächig angewendet wird, verschiebt sich das Erkrankungsalter vermehrt vom Kleinkindesalter in Schul- und Teenagerzeit. Eine stattgefundene Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Die Masernimpfung ist als kombinierte Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR) ab dem 11. Lebensmonat zu empfehlen. Eine zweite Gabe des Lebendimpfstoffs erfolgt mit einem Mindestabstand von 4 Wochen, spätestens bis zum 2. Geburtstag. Kinder mit Neugeborenenikterus dürfen nicht vor dem 15. Lebensmonat geimpft werden. In folgenden Ausnahmefällen kann die Impfung auch ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:
Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 bis 10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung kann die Impfung auch im Alter von 6-8 Monaten durchgeführt werden, wobei zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere MMR-Impfstoffdosen mit 11 und 15 Monaten notwendig sind.
Bei nicht erfolgter oder unvollständiger Grundimmunisierungen werden Nachholimpfungen bis zum 17. Lebensjahr empfohlen.
Weitere Indikationen der Masernimpfung sind:
Nach Kontakt zu Masernkranken kann eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen bis zu 6 Tage nach Exposition bei kontraindizierter aktiver Impfung vor allem für ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko (z.B. Säuglinge unter 6 Monaten, immundefiziente Patient) erwogen werden. Die Anwendung erfolgt Off-label. Danach ist die MMR-Impfung für 8 Monate nicht sicher wirksam.
Tags: Impfung, Kinderkrankheit, Pädiatrie, Virusinfektion
Fachgebiete: Kinderheilkunde
Diese Seite wurde zuletzt am 12. Oktober 2020 um 12:52 Uhr bearbeitet.
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