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Indikationsimpfung

1. Definition

Als Indikationsimpfungen werden Impfungen bezeichnet, die im Gegensatz zu Standardimpfungen nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nur für bestimmte Personengruppen empfohlen werden. Die Empfehlungen werden von der STIKO ausgesprochen.

2. Indikationen

Grundsätzlich werden Indikationsimpfungen empfohlen für Risikogruppen bei

  • individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter (I)
  • Reisen in bestimte Regionen (R)
  • berufsbedingt erhöhtem Erkrankungsrisiko (B)

Nach aktuellem Stand (2020) sind folgende Indikationsimpfungen empfohlen:[1]

FSME und andere TBE-(Tickborne-encephalitis)-Subtypen
  • Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind. Zu den Risikogebieten zählen zurzeit z.B. Baden-Württemberg.
Haemophilus influenzae, Typ b (Hib)
  • einmalige Impfung bei Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie.
Hepatitis A
  • Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko; z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM).
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z. B. i.v.-Drogenkonsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung
Hepatitis B
  • Personen, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist (z.B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatient) oder mit erhöhtem nichtberuflichem Expositionsrisiko (z.B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i.v.-Drogenkonsum, Strafgefangene, ggf. Patient psychiatrischer Einrichtungen).
Herpes zoster
Influenza
  • alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab 1. Trimenon.
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus, multiple Sklerose, Immunsuppression)
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
  • Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält.
Masern
  • Säuglinge ab 9. Lebensmonat bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Zweimalige Impfung mit MMR/V-Impfstoff. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
  • im Rahmen eines Ausbruch für nach 1970 Geborene ab dem Alter von 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie ausnahmsweise für 6 – 8 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label). Einmalige MMR/V-Impfung. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.
Meningokokken
Pertussis
  • Schwangere zu Beginn des 3. Trimenon (ab 28. Schwangerschaftswoche), bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Trimenon. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
  • alle 10 Jahre für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Erfolgt die Impfung in der Schwangerschaft nicht, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
Pneumokokken Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:
  • Immunsuppression: Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13), gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens ab 2. Lj.). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
  • chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Diabetes mellitus, neurologische Krankheiten: Personen ab 16. Lj. erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2 bis 15 Jahren eine sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten. PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
  • Liquorfistel, Cochleaimplantat (möglichst vor Implantation): Sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens an Alter von 2 Jahren). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
Poliomyelitis
  • Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung die letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt, sollte eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen. Sonst Grundimmunisierung nachholen.
Röteln
  • ungeimpfte Frauen oder mit unklarem Impfstatus im gebährfähigen Alter: zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff
  • einmalig geimpfte Frauen im gebährfähigen Alter: einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff
Varizellen zweimalige Impfung bei
  • seronegativen Frauen mit Kinderwunsch
  • seronegativen Patienten vor geplanter Immunsuppression oder Organtransplantation
  • empfänglichen Personen (keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder kein Nachweis spezifischer Antikörper) mit schwerer Neurodermitis oder engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten.

2.1. Reiseimpfungen

Cholera
  • Aufenthalte in Infektionsgebieten unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen.
FSME und andere TBE-Subtypen
  • Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb Deutschlands zeckenexponiert sind.
Gelbfieber
  • Vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika oder entsprechend den Anforderungen eines Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer. Einmalige Impfung in einer zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle. Internationales Zertifikat ist lebenslang gültig
Hepatitis A
  • Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Inzidenz
Hepatitis B
  • nach individueller Gefährdungsbeurteilung
Influenza
  • Für Reisende ab 60 Jahren und die unter Indikationsimpfung genannten Personengruppen, die nicht über einen aktuellen Impfschutz verfügen. Für andere Reisende nach individueller Risikoabwägung.
Japanische Enzephalitis
  • Aufenthalte in Endemiegebieten während der Übertragungszeit, v.a. bei Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete, Aufenthalt > 4 Wochen, wiederholten Kurzzeitaufenthalten, voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt). Grundimmunisierung mit 2 Dosen, eine Auffrischungsdosis vor erneuter Exposition (frühestens 12 Monate später).
Meningokokken
  • Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z. B. Entwicklungshelfer, Katastrophenhelfer, medizinisches Personal, bei Langzeitaufenthalt). Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff
  • vor Pilgerreise nach Mekka. Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff
  • Schüler und Studierende vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener Impfung.
Poliomyelitis
  • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko. Für einige Länder gelten temporär kürzere Impfabstände.
Tollwut
  • Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition (z.B. durch Kontakt mit streunenden Hunden oder Fledermäusen)
Typhus
  • Bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen.

2.2. Berufsimpfungen

FSME und andere TBE-Subtypen
  • Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten, z. B. Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft).
Gelbfieber
  • einmalige Impfung bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Gelbfieber-Virus
Hepatitis A
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko (Gesundheitsdienst, Personen mit Abwasserkontakt, Tätigkeit in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen)
Hepatitis B
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko (z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen, Sanitäts- und Rettungsdienst, Polizisten, Personal von Gefängnissen, Asylbewerberheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Influenza
  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. Personen im Gesundheitsdienst, in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr oder mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können)
Japanische Enzephalitis
  • Laborpersonal, das gezielt mit vermehrungsfähigen Wildtypstämmen arbeitet.
Mumps, Masern, Röteln
  • Nach 1970 geborene Personen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Medizinische Einrichtungen, Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, Fach-, Berufs- und Hochschulen. Insgesamt zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff).
Meningokokken
  • Gefährdetes Laborpersonal. Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff und einem Meningokokken-B-Impfstoff
Pertussis
  • alle 10 Jahre Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen
Pneumokokken
  • Berufliche Exposition gegenüber Metallrauchen (z.B. beim Schweißen und Trennen von Metallen). Impfung mit PPSV23 und Wiederholungsimpfung mit PPSV23 nach mindestens 6 Jahren.
Poliomyelitis
  • Personal in Flüchtlingsunterkünften, medizinisches Personal mit potentiell engem Kontakt zu Erkrankten, Personal in Laboren mit Infektionsrisiko.
Tollwut
  • Tierärzte, Jäger, Forstpersonal und andere Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut, Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen, Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren. Dosierungsschema und Auffrischimpfungen nach Fachinformation. Laborpersonal sollte halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden.
Varizellen
  • insgesamt zweimalige Impfung (ggf. als MMRV-Kombination) bei seronegativen Personen in medizinischen Einrichtungen, mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, Asylheimen

3. Quelle

  1. Epidemiologisches Bulletin Nr. 34, 20. August 2020, abgerufen am 28.09.2020
Stichworte: Impfung, Indikation
Fachgebiete: Immunologie

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Irina Gaydouk
Student/in der Humanmedizin
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