FSME und andere TBE-(Tickborne-encephalitis)-Subtypen |
- Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind. Zu den Risikogebieten zählen zurzeit z.B. Baden-Württemberg.
|
Haemophilus influenzae, Typ b (Hib) |
- einmalige Impfung bei Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie.
|
Hepatitis A |
- Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko; z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM).
- Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z. B. i.v.-Drogenkonsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
- Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung
|
Hepatitis B |
- Personen, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist (z.B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatient) oder mit erhöhtem nichtberuflichem Expositionsrisiko (z.B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i.v.-Drogenkonsum, Strafgefangene, ggf. Patient psychiatrischer Einrichtungen).
|
Herpes zoster |
|
Influenza |
- alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab 1. Trimenon.
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus, multiple Sklerose, Immunsuppression)
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
- Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält.
|
Masern |
- Säuglinge ab 9. Lebensmonat bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Zweimalige Impfung mit MMR/V-Impfstoff. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
- im Rahmen eines Ausbruch für nach 1970 Geborene ab dem Alter von 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie ausnahmsweise für 6 – 8 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label). Einmalige MMR/V-Impfung. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.
|
Meningokokken |
|
Pertussis |
- Schwangere zu Beginn des 3. Trimenon (ab 28. Schwangerschaftswoche), bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Trimenon. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
- alle 10 Jahre für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Erfolgt die Impfung in der Schwangerschaft nicht, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
|
Pneumokokken |
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:
- Immunsuppression: Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13), gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens ab 2. Lj.). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
- chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Diabetes mellitus, neurologische Krankheiten: Personen ab 16. Lj. erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2 bis 15 Jahren eine sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten. PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
- Liquorfistel, Cochleaimplantat (möglichst vor Implantation): Sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens an Alter von 2 Jahren). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
|
Poliomyelitis |
- Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung die letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt, sollte eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen. Sonst Grundimmunisierung nachholen.
|
Röteln |
- ungeimpfte Frauen oder mit unklarem Impfstatus im gebährfähigen Alter: zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff
- einmalig geimpfte Frauen im gebährfähigen Alter: einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff
|
Varizellen |
zweimalige Impfung bei
- seronegativen Frauen mit Kinderwunsch
- seronegativen Patienten vor geplanter Immunsuppression oder Organtransplantation
- empfänglichen Personen (keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder kein Nachweis spezifischer Antikörper) mit schwerer Neurodermitis oder engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten.
|