| FSME und andere TBE-(Tickborne-encephalitis)-Subtypen |
- Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind. Zu den Risikogebieten zählen zurzeit z.B. Baden-Württemberg.
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| Haemophilus influenzae, Typ b (Hib) |
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| Hepatitis A |
- Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko; z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)
- Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z.B. i.v.-Drogenkonsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
- Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung
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| Hepatitis B |
- Personen, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist (z.B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatient) oder mit erhöhtem nichtberuflichem Expositionsrisiko (z.B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i.v.-Drogenkonsum, Strafgefangene, ggf. Patient psychiatrischer Einrichtungen)
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| Herpes zoster |
- Personen ≥ 18 Jahre mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung an Herpes zoster zu erkranken infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen, Immundefizienz oder infolge schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung z.B. Personen mit bzw. nach:
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| Influenza |
- alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab 1. Trimenon
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus, multiple Sklerose, Immunsuppression)
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
- Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben.
- Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält
- für Personen ≥ 60 Jahre werden inaktivierte Hochdosis oder MF-59 adjuvantierte Influenza-Impfstoffe empfohlen
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| Masern |
- Säuglinge ab 9. Lebensmonat bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Zweimalige Impfung mit MMR/V-Impfstoff. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
- im Rahmen eines Ausbruch für nach 1970 Geborene ab dem Alter von 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie ausnahmsweise für 6 – 8 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label). Einmalige MMR/V-Impfung. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.
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| Meningokokken |
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| Mpox
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- Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko (z.B. Männer und trans sowie nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, Sexarbeitende)
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| Pertussis |
- Schwangere zu Beginn des 3. Trimenon (ab 28. Schwangerschaftswoche), bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Trimenon. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes
- alle 10 Jahre für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Erfolgt die Impfung in der Schwangerschaft nicht, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes
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| Pneumokokken |
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:
- Immunsuppression
- chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Diabetes mellitus, neurologische Krankheiten
- Liquorfistel, Cochleaimplantat (möglichst vor Implantation)
Bei allen Patienten ≥ 2 Jahren soll die Impfung mit einem PCV20-Impfstoff erfolgen. Patienten, die in der Vergangenheit bereits eine PPSV23-Impfung erhalten haben, sollen nach einem Mindestabstand von 6 Jahren eine Impfung mit PCV20 erhalten.
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| Poliomyelitis |
- Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung die letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt, sollte eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen. Sonst Grundimmunisierung nachholen
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| Röteln |
- ungeimpfte Frauen oder mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter: zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff
- einmalig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter: einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff
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| RSV
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- Personen im Alter von 60 –74 Jahren mit schweren Ausprägungen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen), einer chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung oder einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz
- Bewohnende von Einrichtungen der Pflege im Alter von 60–74 Jahren
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| Varizellen |
zweimalige Impfung bei
- seronegativen Frauen mit Kinderwunsch
- seronegativen Patienten vor geplanter Immunsuppression oder Organtransplantation
- empfänglichen Personen (keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder kein Nachweis spezifischer Antikörper) mit schwerer Neurodermitis oder engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten.
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