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Impfung

(Weitergeleitet von Impfungen)

Synonyme: Vakzination, Vakzinierung, Schutzimpfung
Englisch: protective immunization

1. Definition

Unter einer Impfung versteht man die Gabe von Impfstoffen (Vakzine) oder Immunseren mit dem Ziel, den Organismus gegen eine Infektionskrankheit zu immunisieren.

2. Immunisierung

Man unterscheidet zwei Arten der Immunisierung:

  • aktive Immunisierung
  • passive Immunisierung

Je nach Krankheit, gegen die eine Immunität erreicht werden soll, wird bei der Impfung von einem der beiden Arten Gebrauch gemacht.

2.1. Aktive Immunisierung

Bei der aktiven Immunisierung wird das Immunsystem des Geimpften mit Antigenen konfrontiert, damit es "aktiv" Antikörper gegen diese Antigene entwickelt. Dabei unterscheidet man zwischen Lebend- und Totimpfstoffen.

2.1.1. Lebendimpfstoffe

Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige, aber attenuierte (abgeschwächte) Erreger. Die Folge ist eine extrem abgeschwächte Erkrankung. Eine einmalige Impfung bietet bereits einen Impfschutz. Durch eine zweite Impfung werden vereinzelte Impfversager erreicht.

Mehrere Lebendimpfstoffe können gleichzeitig oder mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht werden. Eine Ausnahme stellt die orale Impfung gegen Typhus dar, bei der kein Abstand einzuhalten ist. Bei Kombination mit Totimpfstoffen ist kein Zeitabstand einzuhalten.

Lebendimpfstoffe werden i.d.R. ab dem 12. Lebensmonat verabreicht. In Ausnahmefällen können sie auch ab dem 9. Lebensmonat verabreicht werden, wobei dann eine zweite Impfdosis früh im 2. Lebensjahr erfolgen sollte. Eine Impfung vor dem 9. Lebensmonat ist aufgrund noch vorhandener maternaler Antikörper nur sehr selten indiziert. Eine Ausnahme stellt die Schluckimpfung gegen Rotaviren dar, die bereits im Alter von 6 Wochen begonnen wird, weil das Risiko für eine schwer verlaufende Infektion in den ersten Lebensmonaten am höchsten ist.

Unerwünschte Wirkungen treten i.d.R. 1 bis 2 Wochen nach der Impfung auf.

2.1.2. Totimpfstoffe

Bei den Totimpfstoffen unterscheidet man zwischen:

Eine neuere Form von Totimpfstoffen sind RNA-Impfstoffe. Hier wird nicht das Antigen selbst verabreicht, sondern dessen RNA in Körperzellen eingeschleust. Die Körperzellen produzieren auf der Basis der genetischen Information dann selbst das Antigen, gegen das eine Immunantwort gewünscht wird. Auf dem gleichen Prinzip beruhen DNA-Impfstoffe, die jedoch zur Zeit (2024) kaum in der Humanmedizin eingesetzt werden.

Traditionelle Totimpfstoffe können ohne Zeitabstand mit allen Impfungen kombiniert und bereits ab Geburt verabreicht werden. Unerwünschte Wirkungen treten i.d.R. in den ersten 48 bis 72 Stunden nach der Impfung auf. Um einen langanhaltenden Impfschutz zu gewährleisten, sind mehrere Teilimpfungen bzw. Auffrischungen notwendig.

Lebendimpfungen Totimpfungen
Ganzpartikelimpfstoffe Spaltimpfstoffe Toxoidimpfstoffe

2.2. Passive Immunisierung

Bei der passiven Immunisierung werden dem Patienten direkt Antikörper gegen den jeweiligen Krankheitserreger gegeben. Diese gereinigten Antikörper werden beispielsweise aus dem Blutserum immunisierter Menschen (homologes Immunserum) oder Säugetiere (heterologes Immunserum) gewonnen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die Antikörper gentechnisch herzustellen. Die passive Immunisierung führt nicht zur Bildung von Gedächtniszellen und somit zu keiner langfristigen Immunisierung.

Die Passivimpfung erfolgt durch Gabe von

  • Immunglobulinen, d.h. spezifischen Antikörpern gegen eine Infektionskrankheit
  • Serum mit Antikörpern (von schon immunisierten Menschen oder Tieren).
  • Antitoxinen

Ziel ist es, einen sofortigen Schutz gegen den jeweiligen Krankheitserreger zu erzielen, z.B. nach stattgehabter Exposition mit dem Erreger und bei laufender Infektion. Häufig durchgeführt werden passive Impfungen gegen Röteln-, Tollwut-, Hepatitis-B- und Varizella-Zoster-Viren sowie gegen Tetanustoxin und zur Rhesusprophylaxe.

Mehrere Passivimpfstoffe können simultan verabreicht werden. Nach einer Passivimpfung darf für mindestens 3 Monate keine Lebendimpfung gegen denselben Krankheitserreger durchgeführt werden.

2.3. Simultanimpfung

Wird zugleich sowohl aktiv als auch passiv immunisiert, spricht man von einer Simultanimpfung. Der dabei verwendete Aktivimpfstoff ist grundsätzlich ein Totimpfstoff.

Die Simultanimpfung findet Anwendung als Postexpositionsprophylaxe bei Tollwut, Tetanus sowie Hepatitis A und Hepatitis B.

3. Applikationsform

Die Gabe von Impfstoffen kann je nach verwendetem Impfstoff auf folgenden Wegen erfolgen:

Häufig wird im Rahmen eines Impfprogrammes auf eine Kombinationsimpfung zurückgegriffen, die mit einer Impfung gegen mehrere Krankheitserreger immunisiert (z.B. MMR-Schutzimpfung). Dabei wird die Anzahl unangenehmer Injektionen verringert.

4. Indikationen

In Deutschland besteht keine generelle Impfpflicht, jedoch werden Impfungen für bestimmte Erkrankungen ab dem Säuglingsalter empfohlen. Eine Ausnahme besteht bei der Masernimpfung, die seit dem 1.3.2020 alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule vorweisen müssen.

Grundlage für die öffentlich von den Bundesländern empfohlenen und im Regelfall bei allen kinderärztlich betreuten Kindern angebotenen Impfungen sind die jeweils aktuellen Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut). Durchgeführte Impfungen werden in einem Impfausweis mit verwendeter Chargennummer dokumentiert.[1]

In den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden sich unter anderem auch Hinweise zur Durchführung einzelner Impfungen, zu ärztlichen Pflichten bei der Impfung, Kontraindikationen für Impfungen und zum Vorgehen bei Verdacht auf Impfreaktionen oder -komplikationen.

Darüber hinaus ist es Teil des ärztlichen Auftrags, Patienten an fällige und sinnvolle Impfungen zu erinnern und dafür zu motivieren.

4.1. Indikationsformen

Die STIKO unterscheidet zwischen folgenden Indikationsformen:

  • Grundimmunisierung (G): Gabe aller Impfstoffdosen, die zum Erreichen eines Impfschutzes notwendig sind.
  • Nachholimpfung (N): Grundimmunisierung von nicht Geimpften bzw. Kompettierung einer unvollständigen Impfserie
  • Auffrischimpfung (A): Einzelne Impfdosis, die nach der Grundimmunisierung zur Verstärkung der Immunantwort verabreicht wird. Nicht notwendig bei Impfungen mit lebenslangem Schutz (Mumps, Masern, Röteln) oder Krankheiten, die nur im Kindesalter relevant sind (Hib, Rotavirus)
  • Standardimpfung (S): Impfungen, die für alle Menschen empfohlen werden. Sie werden im Impfkalender (s.u.) aufgelistet.
  • Indikationsimpfung (I): Impfungen für bestimmte Risikogruppen bei erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
  • Postexpositionelle Impfung: Immunisierung nach Exposition gegenüber bestimmten Erregern

Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen können weitere Indikationen möglich sein, die individuell für einzelne Personen sinnvoll sein können.

Eine aus epidemiologischen und präventiven Gesichtspunkten erfolgende Indikation zur Impfung ist die sogenannte Riegelungsimpfung, durch die eine Herdenimmunität bewirkt und die Ausbreitung eines lokalen Krankheitsausbruchs bekämpft werden soll (z.B. Hepatitis-A-Impfung).

5. Standardimpfungen

5.1. Grundimmunisierungen

Grundimmunisierungen werden laut STIKO wie folgt durchgeführt:

Impfung Grundimmunisierung Bemerkung
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)[2]
  • G1: Bei Entlassung aus Geburtseinrichtung / U2 oder vor 1. RSV-Saison, je nach Geburtsmonat
  • Passive Grundimmunisierung als Einmaldosis mit monoklonalem Antikörper (Nirsevimab)
  • Impfung soll erfolgen anhand des Geburtstermines
    • Bei Neugeborenen von April - September: bei Kinderarzt-Kontakt vor der ersten RSV-Saison (Oktober-März)
    • Bei Neugeborenen von Oktober - März: idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung / U2, bei Versäumen zeitnahes Nachholen innerhalb der ersten RSV-Saison
Rotaviren
  • G1: 6. Lebenswoche bis 2. Lebensmonat
  • G2: 3. Lebensmonat
  • ggf. G3: 4. Lebensmonat
Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken
  • G1: 2. Lebensmonat
  • G2: 4. Lebensmonat
  • G3: 11. Lebensmonat
  • Frühgeborene: zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d.h. insgesamt 4 Impfstoffdosen
  • Mindestabstand zur vorangegangenen Dosis: 6 Monate
Meningokokken B
  • G1: 2. Lebensmonat
  • G2: 4. Lebensmonat
  • G3: 12. Lebensmonat
  • Alter zw. 12-23 Monate: Zwei Impfstoffdosen im Abstand von 2 Monaten + dritte Dosis im Abstand von 12-23 Monaten nach der zweiten Dosis.
  • Alter > 24 Monate: 2 Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat
  • Nachholimpfungen bis spätestens zum 5. Geburtstag
  • Prophylaktische Paracetamol-Gabe wird empfohlen
Meningokokken C
  • G1: 12. Lebensmonat
Mumps, Masern, Röteln, Varizellen
  • G1: 11. Lebensmonat
  • G2: 15. Lebensmonat
HPV
  • G1: 9.-14. Lebensjahr
  • G2: 9.-14. Lebensjahr
  • Zwei Dosen im Abstand von mind. 5 Monaten, bei Nachholimpfung beginnend im Alter > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 Monaten ist zwischen 1. und 2. Dosis eine 3. Dosis erforderlich
Herpes zoster
  • G1: ab 18. Lebensjahr
  • G2: ab 60. Lebensjahr
  • Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten

5.2. Nachholimpfungen

Nachholimpfungen für eine Grundimmunisierung sind indiziert für alle noch nicht Geimpften bzw. zur Komplettierung einer unvollständigen Impfserie:

  • bis zum 23. Lebensmonat bei Pneumokokken
  • bis zum 4. Lebensjahr bei Hib
  • bis zum 17. Lebensjahr bei Hepatitis B, Meningokokken C, Mumps, Masern, Röteln, Varizellen und HPV. Bei letzterem evtl. auch darüber hinaus.
  • lebenslang bei Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis

5.3. Auffrischimpfungen

Innerhalb der Standardimpfungen empfiehlt die STIKO folgende Auffrischungen:

Impfung Auffrischimpfungen
Tetanus, Diphtherie, Pertussis
  • A1: 5-6 Lj.
  • A2: 9-15 Lj.
  • A3: Tetanus, Diphtherie und Pertussis, danach Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre
Poliomyelitis
  • A1: 9-16 Lj.

5.4. Weitere Standardimpfungen

Pneumokokken

ab 60. Lj. mit 23-valentem Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23), ggf. Wiederholung nach mindestens 6 Jahren.

Masern

ab 18. Lj. einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit

Influenza

jährlich ab 60 Lj. im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination

Herpes zoster

Personen ab 60. Lj. Zweimalige Impfung mit adjuvantiertem Totimpfstoff im Abstand von 2-6 Monaten

6. Indikationsimpfungen

FSME und andere TBE-(Tickborne-encephalitis)-Subtypen
  • Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind. Zu den Risikogebieten zählen zurzeit (2024) u.a. Bayern und Baden-Württemberg.[3]2
Hib
  • einmalige Impfung bei Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie.
Hepatitis A
  • Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Expositionsrisiko; z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM).
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z. B. i.v.-Drogenkonsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung
Hepatitis B
  • Personen, bei denen ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist (z.B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatient) oder mit erhöhtem nichtberuflichem Expositionsrisiko (z.B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i v. Drogenkonsumierende, Strafgefangene, ggf. Patient psychiatrischer Einrichtungen).
Herpes zoster
Influenza
  • alle Schwangere ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab 1. Trimenon.
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus, multiple Sklerose, Immunsuppression)
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
  • Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impfstoff die neue Variante enthält.
Masern
  • Säuglinge ab 9. Lebensmonat bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Zweimalige Impfung mit MMR/V-Impfstoff. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
  • im Rahmen eines Ausbruch für nach 1970 Geborene ab dem Alter von 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie ausnahmsweise für 6 – 8 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label). Einmalige MMR/V-Impfung. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.
Meningokokken
  • Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz (z.B. Asplenie, Komplementdefizienz, Therapie mit Eculizumab oder Ravulizumab, Hypogammaglobulinämie). Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff und einem Meningokokken-B-Impfstoff.
  • Bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden
Pertussis
  • Schwangere zu Beginn des 3. Trimenon (ab 28. Schwangerschaftswoche), bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Trimenon. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
  • alle 10 Jahre für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Erfolgt die Impfung in der Schwangerschaft nicht, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffes.
Pneumokokken Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:
  • Immunsuppression: Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13), gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens ab 2. Lj.). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
  • chronische Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane, Diabetes mellitus, neurologische Krankheiten: Personen ab 16. Lj. erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2 bis 15 Jahren eine sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten. PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
  • Liquorfistel, Cochleaimplantat (möglichst vor Implantation): Sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 nach 6 bis 12 Monaten (frühestens an Alter von 2 Jahren). PPSV23 nach mindestens 6 Jahren wiederholen.
Poliomyelitis
  • Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung die letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt, sollte eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen. Sonst Grundimmunisierung nachholen.
Röteln
  • ungeimpfte Frauen oder mit unklarem Impfstatus im gebährfähigen Alter: zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff
  • einmalig geimpfte Frauen im gebährfähigen Alter: einmalige Impfung mit MMR-Impfstoff
Varizellen zweimalige Impfung bei
  • seronegativen Frauen mit Kinderwunsch
  • seronegativen Patienten vor geplanter Immunsuppression oder Organtransplantation
  • empfänglichen Personen (keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder kein Nachweis spezifischer Antikörper) mit schwerer Neurodermitis oder engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten.

6.1. Reiseimpfungen

Cholera
  • Aufenthalte in Infektionsgebieten unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen.
FSME und andere TBE-Subtypen
  • Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb Deutschlands zeckenexponiert sind.
Gelbfieber
  • Vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika oder entsprechend den Anforderungen eines Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer. Einmalige Impfung in einer zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle. Internationales Zertifikat ist lebenslang gültig
Hepatitis A
  • Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Inzidenz
Hepatitis B
  • nach individueller Gefährdungsbeurteilung
Influenza
  • Für Reisende ab 60 Jahren und die unter Indikationsimpfung genannten Personengruppen, die nicht über einen aktuellen Impfschutz verfügen. Für andere Reisende nach individueller Risikoabwägung.
Japanische Enzephalitis
  • Aufenthalte in Endemiegebieten während der Übertragungszeit, v.a. bei Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete, Aufenthalt > 4 Wochen, wiederholten Kurzzeitaufenthalten, voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt). Grundimmunisierung mit 2 Dosen, eine Auffrischungsdosis vor erneuter Exposition (frühestens 12 Monate später).
Meningokokken
  • Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z. B. Entwicklungshelfer, Katastrophenhelfer, medizinisches Personal, bei Langzeitaufenthalt). Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff
  • vor Pilgerreise nach Mekka. Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff
  • Schüler und Studierende vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener Impfung.
Poliomyelitis
  • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko. Für einige Länder gelten temporär kürzere Impfabstände.
Tollwut
  • Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition (z.B. durch Kontakt mit streunenden Hunden oder Fledermäusen)
Typhus
  • Bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen.

6.2. Berufsimpfungen

FSME und andere TBE-Subtypen
  • Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten, z. B. Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft).
Gelbfieber
  • einmalige Impfung bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Gelbfieber-Virus
Hepatitis A
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko (Gesundheitsdienst, Personen mit Abwasserkontakt, Tätigkeit in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen)
Hepatitis B
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko (z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen, Sanitäts- und Rettungsdienst, Polizisten, Personal von Gefängnissen, Asylbewerberheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Influenza
  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. Personen im Gesundheitsdienst, in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr oder mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können)
Japanische Enzephalitis
  • Laborpersonal, das gezielt mit vermehrungsfähigen Wildtypstämmen arbeitet.
Mumps, Masern, Röteln
  • Nach 1970 geborene Personen in folgenden Tätigkeitsbereichen: Medizinische Einrichtungen, Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, Fach-, Berufs- und Hochschulen. Insgesamt zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff).
Meningokokken
  • Gefährdetes Laborpersonal. Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff und einem Meningokokken-B-Impfstoff
Pertussis
  • alle 10 Jahre Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen
Pneumokokken
  • Berufliche Exposition gegenüber Metallrauchen (z.B. beim Schweißen und Trennen von Metallen). Impfung mit PPSV23 und Wiederholungsimpfung mit PPSV23 nach mindestens 6 Jahren.
Poliomyelitis
  • Personal in Flüchtlingsunterkünften, medizinisches Personal mit potentiell engem Kontakt zu Erkrankten, Personal in Laboren mit Infektionsrisiko.
Tollwut
  • Tierärzte, Jäger, Forstpersonal und andere Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut, Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen, Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren. Dosierungsschema und Auffrischimpfungen nach Fachinformation. Laborpersonal sollte halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden.
Varizellen
  • insgesamt zweimalige Impfung (ggf. als MMRV-Kombination) bei seronegativen Personen in medizinischen Einrichtungen, mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, Asylheimen

7. Nebenwirkungen und Komplikationen

Impfstoffe werden vor ihrer Zulassung in aufwendigen, multizentrisch ausgelegten Studien auf Wirksamkeit und Verträglichkeit geprüft. Die Wirksamkeit und Komplikationsraten werden 5-jährlich neu bewertet. Bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Impfkomplikation besteht eine Meldepflicht. Impffolgen öffentlich empfohlener Impfungen werden vom Bundesland getragen.

Bei den derzeit (2024) von der STIKO empfohlenen Impfungen ist bei Beachtung von Kontraindikationen und Empfehlungen zur Durchführung die Sicherheit von Impfungen gewährleistet.

Aktuelle Informationen zu Nebenwirkungen und Komplikationen, Grundlageninformationen und wissenschaftliche Übersichten sind jederzeit auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts verfügbar:

8. Impfmüdigkeit

Die mangelnde Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Impfungen nennt man Impfmüdigkeit. Eine generell ablehnende Haltung gegenüber Impfungen nehmen Impfgegner ein.

9. Serologische Kontrollen

Eine Kontrolle der Antikörpertiter zur Feststellung des Impfschutzes wird grundsätzlich nicht empfohlen. Die Titerbestimmungen haben i.d.R. keine ausreichende Sensitivität und Spezifität. Ein Impfschutz gegen Pertussis kann im Labor nicht nachgewiesen werden. Ausnahmen sind:

  • Patienten mit Immundefizienz- bzw. -suppression
  • nach Indikationsimpfung gegen Hepatitis B
  • unklarer Impfschutz gegen Varizellen bei Frauen mit Kinderwunsch

10. Impfkalender

Der Impfkalender der STIKO bietet eine Übersicht über die empfohlenen Zeiträume der wichtigsten Impfungen.[4]

11. Weblinks

12. Quellen

Bijan Fink
Peer reviewed am 06.09.2024 von Bijan Fink

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06.09.2024, 13:30
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