Impfschaden
Synonym: Impfkomplikation
Definition
Als Impfschaden oder Impfkomplikation werden Reaktionen auf eine Impfung bezeichnet, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinaus gehen.
Hintergrund
Als Zeichen der gewünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff treten vorübergehende Symptome wie Rötungen der Injektionsstelle oder Fieber auf. Diese verschwinden nach kurzer Zeit wieder und verlaufen ohne Komplikationen.
Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz gelten gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen, die sich aus einer übermäßigen Reaktion auf eine Impfung ergeben, als Impfschaden. Werden andere als die geimpfte Person durch einen Lebendimpfstoff geschädigt, handelt es sich ebenfalls um einen Impfschaden.[1]
Die Begriffe Impfschaden und Impfkomplikation werden nicht von allen Autoren synonym verwendet. Im engeren Sinne ist jede über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Reaktion eine Impfkomplikation. Geht daraus eine dauerhafte Schädigung hervor, spricht man von einem Impfschaden. Bei einem anerkanntem Impfschaden hat der Betroffene Anspruch auf eine Entschädigung.[2]
Meldepflicht
Bei Verdacht auf eine Impfkomplikation ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, diesen beim Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung erfolgt über ein Meldeformular des Paul-Ehrlich-Instituts.[3] Ob ein dauerhafter Impfschaden vorliegt, beurteilen die Versorgungsämter der Bundesländer.
Quellen
- ↑ Begriffsbestimmungen Impfschaden, Infektionsschutzgesetz §2
- ↑ Versorgung bei Impfschaden, Infektionsschutzgesetz §60
- ↑ Meldeformular für Ärzte bei Verdacht auf Impfkomplikation, Paul-Ehrlich-Institut