Synonyme: Impfpass, Impfbuch
Der Impfausweis ist ein elektronisches oder analoges Dokument zur Erfassung und zum Nachweis von Impfungen.
In Deutschland ergibt sich die Notwendigkeit für einen Impfausweis aus § 22 Infektionsschutzgesetz. Demnach muss ein Arzt unverzüglich nach einer Schutzimpfung diese in einen Impfausweis eintragen.
Inhaltlich muss für jede Impfung festgehalten werden:
Zusätzlich ist festzuhalten, wenn eine Impfreaktion oder ein Impfschaden eingetreten ist. Nach Möglichkeit soll der Impfende ebenfalls einen Vorschlagstermin zur Auffrischimpfung eintragen.
Es gibt unterschiedliche Herausgeber von Impfausweisen. Ein Beispiel ist der internationale Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation:
Fachgebiete: Allgemeinmedizin, Immunologie, Organisation
Diese Seite wurde zuletzt am 17. Juli 2017 um 09:51 Uhr bearbeitet.
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