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Capmatinib

Synonym: INC280
Handelsnamen: Tabrecta®
Englisch: capmatinib

1. Definition

Capmatinib ist ein antineoplastischer Arzneistoff aus der Gruppe der Tyrosinkinaseinhibitoren, der das Protoonkogen c-Met hemmt.

2. Chemie

Capmatinib ist ein substituiertes Imidazol[1,2-b][1,2,4]triazin-Derivat. Es handelt sich um eine basische Verbindung. Es hat die Summenformel C23H17FN6O. Das Molekulargewicht beträgt 412,4 g/mol.[1]

3. Wirkmechanismus

Capmatinib bindet selektiv an c-Met, auch "HGFR-Rezeptor" genannt und verhindert seine Phosphorylierung. Dadurch wird der durch c-Met aktivierte Signalweg unterbrochen. Bei Tumorzellen, die c-Met überexprimieren oder bei denen c-Met durch Mutationen konstitutiv aktiviert ist, führt diese Hemmung zur Apoptose.[2]

4. Pharmakokinetik

Der steady state wird nach dreitägiger Behandlung erreicht. Die Bioverfügbarkeit beträgt 70 % und wird durch Mahlzeiten nicht beeinflusst. Die Plasmaproteinbindung liegt bei 96 %, das Verteilungsvolumen bei 164 Litern. Capmatinib kann die Blut-Hirn-Schranke durchqueren. Die Biotransformation erfolgt überwiegend durch CYP3A4 und die Aldehydoxidase. Die Eliminationshalbwertszeit beträgt 6,5 Stunden.[2]

5. Indikation

Capmatinib wird unter bestimmten Bedingungen zur Monotherapie bei erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) verwendet. Es ist geeignet für Patienten mit einem sogenannten Exon-14-Skipping im mesenchymal-epithelialen Transitionsfaktor-Gen (kurz METex14-Skipping), wenn diese eine systemische Therapie nach einer Immuntherapie und/oder Platin-basierten Chemotherapie benötigen.[2]

6. Darreichungsform und Dosierung

Capmatinib ist als Filmtablette à 150 oder 200 mg erhältlich. Die Dosierung beträgt 400 mg per os zweimal täglich. Wenn Nebenwirkungen auftreten, kann die Dosis auf minimal 200 mg zweimal täglich reduziert werden.[2]

Hinweis: Diese Dosierungsangaben können Fehler enthalten. Ausschlaggebend ist die Dosierungsempfehlung in der Herstellerinformation.

7. Nebenwirkungen

8. Wechselwirkungen

Capmatinib wird durch CYP3A4 verstoffwechselt. CYP3A4-Inhibitoren (z.B. Itraconazol, Clarithromycin, Indinavir) erhöhen die Plasmaspiegel von Capmatinib, was das Auftreten von Nebenwirkungen wahrscheinlicher macht. CYP3A4-Induktoren hingegen (z.B. Rifampicin, Johanniskraut) verringern die Plasmaspiegel von Capamtinib, was mit einer verringerten Wirksamkeit einhergehen kann.

Capmatinib kann CYP1A2 inhibieren, sodass die Verstoffwechselung von CYP1A2-Substraten wie Coffein, Theophyllin oder Tizanidin beeinflusst werden kann.

Capmatinib inhibiert zudem P-gp und BCRP und erhöht die Plasmaspiegel von Arzneistoffen, die Substrate dieser Transporter sind.[2]

9. Kontraindikationen

10. Zulassung

Die Wirksamkeit von Capmatinib wurde bei verschiedenen malignen Tumoren untersucht, u.a. bei Melanomen, Gliosarkomen, kolorektalen Karzinomen und anderen soliden Tumoren. Die Zulassung in Europa erfolgte im Jahr 2022 für die oben genannte Indikation. In Deutschland wird Capmatinib von Novartis aufgrund der Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung durch den G-BA seit September 2023 nicht mehr vertrieben.[3]

11. Kosten

Die Behandlungskosten beliefen sich auf etwa 120.000 Euro pro Jahr und Patient.[3]

12. Nutzenbewertung

Der G-BA hat in seinem Beschluss vom 2. Februar 2023 festgestellt, dass ein Zusatznutzen für das Anwendungsgebiet von Capmatinib (laut Zulassung vom 20. Juni 2022) nicht belegt ist.[4] Die Entscheidung des G-BA ist in Fachkreisen umstritten.[5]

13. ATC-Code

  • L01EX17 - Antineoplastische Mittel - Proteinkinase-Inhibitoren

14. Quellen

  1. Capmatinib in der pubchem-Datenbank; aufgerufen am 26.08.2022
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels Tabrecta, EMA. Abgerufen am 18.09.2023
  3. 3,0 3,1 Novartis nimmt Capmatinib vom Markt, nur noch Lagerabverkauf. Dtsch Ärzteblkatt Nachrichten 15.09.2023. Abgerufen am 18.09.2023
  4. Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Capmatinib (Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, METex14-Skipping Mutation, vorbehandelte Patienten). G-BA Beschlussfassung vom 02.02.2023. Abgerufen am 18.09.2023
  5. DGHO: Rückzug eines weiteren Krebsmedikamentes – jetzt: Capmatinib, Berlin, 13. September 2023, abgerufen am 20.9.2023

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