Medizinstudium
Synonym: Studium der Medizin
Englisch: medical education
Definition
Das Medizinstudium ist eine Hochschulausbildung im Fach Humanmedizin, die eine Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Mediziner ist.
Ein Student im Fach Humanmedizin heißt Medizinstudent oder lateinisch "studiosus medicinae", abgekürzt stud. med.. Im klinischen Abschnitt des Studiums lautet die Bezeichnung "candidatus medicinae" abgekürzt cand. med..
siehe auch: Zahnmedizinstudium, Tiermedizinstudium
Studienplatzvergabe
Voraussetzung für den Zugang zum Medizinstudium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss. Jedes Semester bewerben sich weitaus mehr Bewerber für ein Medizinstudium als es freie Studienplätze gibt. Es gibt daher verschiedene Auswahlkriterien, nach denen die Plätze vergeben werden.
Die Auswahlkriterien zur Studienplatzvergabe sind in einem Staatsvertrag der Bundesländer und den Hochschulgesetzen der Bundesländer festgeschrieben. Für die Vergabe der Studienplätze ist die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (früher ZVS) zuständig.
Auswahlkriterien sind
- Abiturnote (siehe auch Numerus Clausus)
- Wartezeit
- Auswahlverfahren der Hochschulen (darunter auch der Test für Medizinische Studiengänge)
Weitere Artikel zum Thema Medizinstudium
Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion
Unterteilung
Das Medizinstudium ist in Deutschland bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Es gibt jedoch an vielen Universitäten spezielle Modellstudiengänge, die sich vom Regelstudigang unterscheiden. Zudem soll es seit 2012 auch einen Bachelorstudiengang in Humanmedizin in Oldenburg geben.
Medizinische Fakultäten in Deutschland |
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Aachen | Berlin | Bochum | Bonn | Dresden | Düsseldorf | Duisburg-Essen | Erlangen-Nürnberg | Frankfurt | Freiburg | Gießen | Göttingen | Greifswald | Halle-Wittenberg | Hamburg | Hannover | Heidelberg | Homburg | Jena | Kiel | Köln | Leipzig | Lübeck | Magdeburg | Mainz | Mannheim | Marburg | München | Münster | Regensburg | Rostock | Tübingen | Ulm | Witten-Herdecke | Würzburg |
Das Studium gliedert sich grob in drei Abschnitte:
- Vorklinischer Abschnitt ("Vorklinik")
- Klinischer Abschnitt ("Klinik")
- Praktisches Jahr ("PJ")
Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester bzw. 6 Jahre.
Medizinische Fakultäten in Österreich |
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Graz | Innsbruck | Krems | Linz | Salzburg | Wien |
Medizinische Fakultäten in der Schweiz |
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Basel | Bern | Fribourg | Genf | Lausanne | Neuenburg | Zürich |
Vorklinischer Studienabschnitt
Die ersten 4 Semester des Medizinstudiums werden als "Vorklinischer Studienabschnitt" bezeichnet, in dem die Grundfächer Anatomie, Biochemie, Physiologie und Psychologie sowie die sogenannten kleinen Fächer Biologie, Physik und Chemie erlernt werden sollen und entsprechende Leistungsnachweise zur Erlangung der Scheine erbracht werden müssen.
Darüber hinaus muss in diesem Studienabschnitt während der vorlesungsfreien Zeit ein Krankenpflegepraktikum von 3 Monaten absolviert werden.
Der vorklinische Studienabschnitt endet mit dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, welcher nach alter Approbationsordnung auch als "ärztliche Vorprüfung" oder Physikum bezeichnet wurde. Es handelt sich dabei um eine zentrale Prüfung mit einem zweitägigen schriftlichen Teil mit 320 Multiple-Choice-Fragen und eine Mündlich-Praktische Prüfung der Hauptfächer Anatomie, Biochemie und Physiologie im Kolloquium. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK1) definiert.
Klinischer Studienabschnitt
Nach Bestehen des 1. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung tritt der Student in den klinischen Abschnitt des Studiums ein, wo die klinischen Fächer Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Chirurgie, sowie Querschnittsfächer wie Epidemiologie,Hygiene, Geschichte der Medizin oder Psychosomatik theoretisch und praktisch unterrichtet werden und wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt werden sollen.
In dieser Zeit sind vier Monate Famulatur abzuleisten.
Praktisches Jahr
Im sogenannten PJ tritt der Student in den Alltag des ärztlichen Berufes ein und beginnt unter Anleitung, eigene Diagnosen zu finden und Therapievorschläge zu entwickeln.
Siehe auch: Praktisches Jahr
Am Ende des Praktischen Jahres steht nach dem derzeitigen Stand der neuen Approbationsordnung der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, welcher im Allgemeinen auch als "Hammerexamen" bezeichnet wird und eine dreitägige schriftliche Prüfung und eine zweitägige mündliche Prüfung vorsieht. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK2) definiert.
Nach bestehen dieses 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hat der Student sein Staatsexamen erreicht und schließt damit sein Studium ab. Folgend kann er seine Approbation beantragen sowie sich zum Beispiel um eine Stelle als Assistenzarzt bewerben.
um diese Funktion zu nutzen.