Facharzt für Kinderchirurgie
Definition
Ein Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie (Kinderchirurg/Kinderchirurgin) ist ein spezialisierter Arzt des Fachgebietes Chirurgie, der typische kindliche Fehlbildungen, Tumore und chirurgisch behandelbare Erkrankungen operiert.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung ist, aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Kinderchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit besteht aus:
- 24 Monaten Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie, davon
- 6 Monate Notfallaufnahme
- 6 Monate Intensivstation
sowie
- 48 Monaten Weiterbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin. Davon wiederum können 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden.
Weiterhin anrechenbar sind 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes
- Chirurgie
- Anästhesiologie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Radiologie
- Urologie
- Handchirurgie
Insgesamt können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
Weiterbildungsinhalt
Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der/dem
- Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Fehlbildungen, Erkrankungen, Infektionen, Organtumoren, Verletzungen, Verbrennungen sowie deren Folgen im Kindesalter einschließlich pränataler Entwicklungsstörungen
- instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden
- Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- endoskopischen, laparoskopischen, minimal-invasiven, mikrochirurgischen Operationsverfahren und Laser-Techniken
- Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten einschließlich des Trauma-Managements und der Überwachung
- konservativen und operativen Frakturversorgung einschließlich gelenknaher Frakturen und Gelenkverletzungen sowie plastisch-rekonstruktiver Techniken
- enteralen und parenteralen Ernährung insbesondere nach Operationen, auch bei Früh- und Neugeborenen
- Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Repositionen von Frakturen und Luxationen sowie Versorgung von Weichteil- und Organverletzungen
- operative Eingriffe einschließlich endoskopischer, minimal-invasiver, mikrochirurgischer und Laser-Techniken an
- Kopf- und Hals, z. B.
- Brustwand und Brusthöhle, z. B.
- Korrekturen von Fehlbildungen
- Erkrankungen und Verletzungen der Brustwand, der Brusthöhle, des Mediastinums, des Tracheobronchialsystems, der Lungen und des Oesophagus, Resektion äußerer, mediastinaler und pulmonaler Tumoren
- Bauchwand, Bauchhöhle und Retroperitoneum, z. B.
- Korrektur von Fehlbildungen
- operative Therapie von Organverletzungen
- äußerer und innerer Hernien
- bei Funktionsstörungen und entzündlichen Erkrankungen
- intestinale Resektionen einschließlich Tumorresektionen
- Urogenitaltrakt, z. B.
- Korrektur von Fehlbildungen der Nieren, ableitenden Harnwege und des inneren und äußeren Genitale einschließlich Verletzungen, Tumorresektionen
- Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem, z. B.
- Fehlbildungen einschließlich Dysraphien
- Verletzungen und Tumoren
- Anlage von Shunts
- Port-Implantationen
- Stütz- und Bewegungssystem, z. B.
- Frakturen
- Luxationen
- Weichteilverletzungen einschließlich deren Folgen
- Weichteil-, Knochen- und Gelenkinfektionen
- Tumoren
- plastisch-rekonstruktiven Eingriffen, z. B.
- Fehlbildungen
- kongenitalen Defekten und Defektverletzungen an Kopf, Hals, Brustwand, Rumpf und Extremitäten und Zwerchfellplastiken, Haut-, Muskel-, Sehnen- und Knorpelplastiken
um diese Funktion zu nutzen.